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Aktuelle COVID-19 Regelung für 24h Pflegekräfte

Pflegekräfte, die aus einem Risikogebiet kommen, sind verpflichtet einen Corona-Test zu machen.

In der Regel ist das so, wer in die Bundesrepublik Deutschland einreist und sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, sich nach der Einreise auf direktem Weg nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich dort 14 Tage lang zu isolieren.

Covid-19 Regelungen bei 24h Pflegekräften der Ulmer pflege24

Die Regelung zur Quarantänepflicht wird von den Bundesländern in eigener Zuständigkeit erlassen.

Reisende aus Risikogebieten, die keinen Test nachweisen können, müssen sich bei Einreise auf Aufforderung der zuständigen Behörden testen lassen.

Ein negatives Testergebnis kann immer nur eine Momentaufnahme darstellen. Deshalb ist 5 bis 7 Tage nach dem Test eine Wiederholungstestung sinnvoll. Angeordnet werden kann ein Wiederholungstest im Einzelfall vom Öffentlichen Gesundheitsdienst (von den zuständigen Gesundheitsämtern).

Ein negatives Testergebnis führt in den meisten Ländern dazu, dass keine häusliche Quarantäne mehr erforderlich ist. In bestimmten Ländern ist dafür jedoch eine Wiederholungstestung nach einigen Tagen notwendig.

Egal, wie das Testergebnis ausfällt: Treten innerhalb von 14 Tagen nach Einreise aus einem Risikogebiet typische COVID-19-Symptome (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber oder Geruchs- oder Geschmacksverlust) auf, muss umgehend das zuständige Gesundheitsamt informiert werden. Unklare Symptome sollten – auch wenn der Test negativ war – unverzüglich mit einem Arzt abgeklärt werden

Einreisende aus Risikogebieten sollten sich – soweit dies möglich ist – am Flughafen und an den Häfen testen lassen.

Ein positives Testergebnis führt dazu, dass die betroffene Person sich für 10 Tage in Isolierung begeben muss.

Die Testpflicht kann nach dem Infektionsschutzgesetz nur bei Einreise aus den Gebieten gelten, in denen nach Einschätzung der Bundesregierung ein erhöhtes Risiko besteht, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren. Die Bundesregierung prüft fortlaufend, welche Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind.

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