(aktualisiert 06.07.2023)

Zusammenfassung Leistungen Entlastungsbetrag für Entlastungsleistung Pflegegrade 1 bis Pflegegrade 5

Die pflegerische Versorgung eines geliebten Menschen kann sowohl physisch als auch emotional herausfordernd sein. In Deutschland haben wir dafür eine Unterstützungsmöglichkeit, den sogenannten Entlastungsbetrag. Der Entlastungsbetrag ist ein wichtiger Aspekt der 24-Std Pflege, der dazu dient, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Entlastungsbetrag 125€ monatlich (höhe der entlastungsleistungen)

Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Unterstützung, die monatlich von der Pflegeversicherung gewährt wird. Er ist dazu bestimmt, Ausgaben zu decken, die im Zusammenhang mit der Pflege entstehen und dazu beitragen, den Alltag des Pflegebedürftigen und seiner Familie zu erleichtern. Dies kann zum Beispiel die Inanspruchnahme von professionellen Pflegediensten, die Kosten für Pflegehilfsmittel oder die Teilnahme an anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag umfassen.

Für Sie als Pflegebedürftige oder als pflegende Angehörige hat der Entlastungsbetrag eine immense Bedeutung. Er bietet Ihnen die Möglichkeit, notwendige Unterstützung in Anspruch zu nehmen, ohne dabei Ihre finanzielle Situation zu belasten.

In den folgenden Abschnitten werden wir den Entlastungsbetrag und seine Auswirkungen auf die 24-Stunden-Pflege im Detail erläutern. Unser Ziel ist es, Sie dabei zu unterstützen, das Beste aus den zur Verfügung stehenden Ressourcen zu machen, um die Unterstützung im Alltag für Sie und Ihre Lieben zu erleichtern.

Grundlagen des Entlastungsbetrags

Höhe Entlastungsleistungen - Hilfen für pflegende Angehörige

Der Entlastungsbetrag beruht auf dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), das die Pflegeversicherung in Deutschland regelt. Nach § 45b SGB XI haben pflegebedürftige Menschen mit mindestens Pflegegrad 1 einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dieser Betrag dient dazu, die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung von Pflegebedürftigen und ihre Pflegende zu unterstützen und zu stärken.

Voraussetzungen für den Entlastunsgbetrag

Voraussetzungen Entlastungsleistungen ab Pflegegrad 1

Die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag sind klar definiert: Der Pflegebedürftige muss in seiner häuslichen Umgebung gepflegt werden und mindestens den Pflegegrad 1 haben. Der Entlastungsbetrag kann für Leistungen zur Entlastung Pflegender verwendet werden. Dazu können Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder anerkannte Hilfen zur Unterstützung im Alltag zählen. Aber auch die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes kann durch den Entlastungsbetrag unterstützt werden.

Im Gegensatz zum herkömmlichen Pflegegeld, das zur freien Verwendung an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird, ist der Entlastungsbetrag zweckgebunden.
Er soll speziell zur Finanzierung von Unterstützungsleistungen dienen, die zur Entlastung der pflegenden Personen beitragen und den Pflegealltag erleichtern. Der Entlastungsbetrag wird von der Pflegekasse nicht direkt an die Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern in der Regel an den Dienstleister, der die unterstützende Leistung erbringt. Dazu muss die Leistung allerdings von der Pflegekasse anerkannt und zugelassen sein.

Es ist wichtig, dass Sie die spezifischen Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten des Entlastungsbetrags kennen, um ihn optimal für Ihre individuelle Pflegesituation nutzen zu können.
Wir informieren Sie gerne umfassend zu allen Fragen rund um den Entlastungsbetrag!

Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags

Angebote zur Unterstützung für 1.500 Euro im Jahr

Die Beantragung des Entlastungsbetrags ist ein weiterer Schritt um Pflegende im Alltag zu unterstützen und den weg zur 24 Stunden Betreuung zu ebenen. Der Antrag sollte schriftlich bei der Pflegekasse eingereicht werden, bei der der Pflegebedürftige versichert ist. In der Regel stellt die Pflegekasse dafür spezielle Formulare zur Verfügung, die ausgefüllt und unterschrieben an die Kasse zurückgeschickt werden müssen.

Es ist wichtig die vorgegebenen Fristen der Pflegekasse zu beachten. In der Regel muss der Antrag auf den Entlastungsbetrag zum Beginn des Monats gestellt werden, in dem die Leistungen in Anspruch genommen werden sollen. Es empfiehlt sich, den Antrag frühzeitig zu stellen, da die Bearbeitungszeit bei den Kassen variieren kann.

Des Weiteren kann der Entlastungsbetrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Dazu zählen etwa haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Wäscheversorgung oder Einkaufshilfen. Ebenso auch Angebote zur Tagesbetreuung, 24 Std. Betreuung oder zur Entlastung pflegender Angehöriger können mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden.

Es lohnt sich also, sich umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten der Nutzung des Entlastungsbetrags zu informieren und die passenden Unterstützungsangebote für die individuelle Pflegesituation auszuwählen. Nutzen Sie auch die Beratungsangebote Ihrer Pflegekasse oder unabhängiger Pflegeberater, um den optimalen Einsatz des Entlastungsbetrags zu planen.

Entlastungsbetrag und verschiedene Pflegemodelle

Zahlung der 125 euro im monat für alltags-leistungen

Der Entlastungsbetrag spielt in unterschiedlichen Pflegemodellen eine jeweils unterschiedliche Rolle.

Häusliche 24 Stunden Betreuung

Die 24 Stunden Pflege ist ein Pflegemodell, bei dem Pflegekräfte rund um die Uhr im Haushalt des Pflegebedürftigen anwesend sind. Dies ermöglicht eine kontinuierliche Betreuung und bietet den Pflegebedürftigen eine hohe Sicherheit. Der Entlastungsbetrag kann in diesem Modell dafür genutzt werden, zusätzliche Leistungen zu finanzieren, beispielsweise zur Unterstützung im Haushalt oder zur Entlastung der Pflegekräfte.

Ambulanter Pflegedienst

Der ambulante Pflegedienst kommt zu festgelegten Zeiten ins Haus um Pflegeleistungen zu erbringen. Ab Pflegegrad 1 bietet der Entlastungsbetrag die Möglichkeit, den ambulanten Pflegedienst zu bezahlen.

Stationäre Pflege

Die stationäre Pflege, also die Unterbringung in einem Pflegeheim, bietet eine rund um die Uhr Betreuung in einer professionellen Einrichtung. Hier kann der Entlastungsbetrag genutzt werden, um zusätzliche Angebote der Einrichtung zu finanzieren, beispielsweise besondere Freizeitaktivitäten oder Therapieangebote. Der Nachteil dieses Modells ist, dass der Pflegebedürftige sein gewohntes Zuhause verlassen muss und die Kosten meist deutlich über denen der anderen Pflegemodelle liegen.

Es ist wichtig, dass die Wahl des Pflegemodells an die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepasst wird. Dabei spielen neben der Verfügbarkeit und Qualität der Pflege auch die finanziellen Möglichkeiten und der Einsatz des Entlastungsbetrags eine wichtige Rolle.

Lesen Sie mehr zu den: Zuschüssen der Pflegekasse

Niederschwellige Betreuungsangebote – Unterstützung im Alltag

Stundenlohn für Seniorenbetreuung

Niederschwellige Betreuungsangebote, oft auch als „Unterstützung im Alltag“ bezeichnet, sind vielfältig und auf die individuellen Bedürfnisse und Lebenssituationen von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zugeschnitten. Sie können beispielsweise Begleitdienste zu Ärzten oder Freizeitaktivitäten, Einkaufshilfen, hauswirtschaftliche Unterstützung oder auch Gesellschaft und Betreuung zu Hause umfassen.

Der große Vorteil dieser Angebote ist ihre Flexibilität. Sie sind nicht an feste Strukturen gebunden, sondern können je nach Bedarf und Situation genutzt werden. So tragen sie dazu bei, den Alltag zu erleichtern und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu verbessern.

Es ist wichtig zu wissen, dass diese Angebote oft von gemeinnützigen Organisationen, Nachbarschaftshilfe Verein oder auch kommerziellen Anbietern angeboten werden. Sie werden in der Regel von den Pflegekassen finanziell unterstützt, so dass die Kosten für die Inanspruchnahme oft gering sind oder sogar ganz entfallen.

Insgesamt bieten niederschwellige Betreuungsangebote eine wertvolle Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige. Sie tragen dazu bei, den Pflegealltag zu erleichtern und die Pflege zu Hause so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Es lohnt sich also, sich über diese Angebote zu informieren und sie bei Bedarf in Anspruch zu nehmen.

Hier sind einige Beispiele für die Art von Hilfe, die sie in Anspruch nehmen können:

Manchmal sind die Helfer sogar Freiwillige, die speziell dafür ausgebildet wurden. Mit diesen Freiwilligen müssen die Familien keine Verträge abschließen, sie können einfach Absprachen treffen. Aber wie genau das funktioniert, kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

Antrag und Abrechnung des Entlastungsbetrags bei der Pflegekasse

Abrechnung - Betrag in Höhe von 125 Euro

Pflegeheime können Betreuungs- und Entlastungsleistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Sollte sich Ihre pflegebedürftige Person jedoch in ambulanter oder häuslicher Pflege befinden, sollten Sie zuerst mit der zuständigen Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen sprechen. Diese teilen Ihnen mit, welche Entlastungs- und Betreuungsleistungen Sie geltend machen können.

Der Entlastungsbetrag, manchmal auch als Entlastungsbeitrag bezeichnet, ist ein Erstattungsanspruch: Er ist zweckgebunden und wird der pflegebedürftigen Person nur dann gewährt, wenn tatsächlich Leistungen in Anspruch genommen wurden.

Die 125 Euro des Entlastungsbetrags werden nicht in bar ausbezahlt. Der pflegebedürftige Versicherte muss zunächst die Kosten vorstrecken. Um eine Erstattung von der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie Rechnungen und Quittungen für die genutzten Leistungen vorlegen.

Steuerliche Aspekte des Entlastungsbetrags

Der Entlastungsbetrag in der Pflege

125 euro entlastungsbeitrag pflegesachleistungen und steuerliche betrachtung

ist nicht nur ein wichtiges Mittel zur Finanzierung von Unterstützungsleistungen, sondern kann auch steuerliche Vorteile bieten.

Der Entlastungsbetrag selbst ist eine Sozialleistung und somit steuerfrei. Jedoch können die Kosten für Pflege und Betreuung, die über den Entlastungsbetrag hinausgehen und vom Pflegebedürftigen oder seinen Angehörigen selbst getragen werden müssen, in der Regel als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Die Inanspruchnahme der steuerlichen Absetzbarkeit erfordert die korrekte Geltendmachung in der Steuererklärung. Pflegebedürftige oder ihre Angehörige sollten daher alle Rechnungen und Belege sorgfältig aufbewahren, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Pflegeleistungen stehen. Diese dienen als Nachweis für das Finanzamt.

Tipps für die erfolgreiche Beantragung des Entlastungsbetrags

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  1. Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Ansprüche und die genauen Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag.

  2. Die Beantragung des Entlastungsbetrags ist noch bis zum Folgejahr (Stichtag 30.06.) möglich und kann rückwirkend benatragt werden

  3. Bewahren Sie alle relevanten Belege und Rechnungen auf, um diese bei der Pflegekasse oder bei der Steuererklärung vorlegen zu können.

  4. Bei Unsicherheiten sollten Sie eine Beratung in Anspruch nehmen. Dies kann bei der Pflegekasse selbst oder bei spezialisierten Pflegeberatungsstellen erfolgen.

  5. Machen Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen geltend. Neben dem Entlastungsbetrag gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten, wie z.B. das Pflegegeld oder die Verhinderungspflege.

Die steuerlichen Aspekte des Entlastungsbetrags können etwas komplex sein, daher ist es ratsam, sich professionelle Hilfe zu suchen, wenn Unklarheiten bestehen. Ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein kann hierbei unterstützend wirken.

Das deutsche Pflegesystem ist durchaus komplex und erfordert von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen ein hohes Maß an Informationsbereitschaft und Eigeninitiative. Der Entlastungsbetrag ist eine der vielen gesetzlichen Möglichkeiten, die dazu dienen, die Situation von Pflegebedürftigen und deren Verwandten zu verbessern. Es ist daher sehr empfehlenswert, sich über diese Möglichkeit zu informieren und sie bestmöglich zu nutzen.

FAQ

Was fällt alles unter den Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag bietet Ihnen finanzielle Unterstützung für vielfältige Alltagshilfen. Dazu zählen haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, sowie Alltags- und Pflegebegleiter, die von zugelassenen Anbietern bereitgestellt werden. Auch Kosten für Tages- und Nachtpflege, einschließlich Unterkunft und Mahlzeiten, sind abgedeckt.


Wie bekomme ich den Entlastungsbetrag von 125 €?
Der Entlastungsbetrag von 125 Euro wird direkt an den Dienstleister ausgezahlt und nicht bar an den zu Pflegenden. Nachdem die Dienstleistungen erbracht wurden, können Sie durch Vorlage der entsprechenden Belege und Quittungen eine Erstattung von der Pflegeversicherung erhalten.


Können auch Angehörige als Haushaltshilfe tätig sein?
Ja, auch Angehörige können als Haushaltshilfen tätig sein. Es ist jedoch wichtig, dass die entsprechenden Vereinbarungen getroffen und die Tätigkeiten entsprechend dokumentiert und nachgewiesen werden.

Wie kann ich für meine Nachbarschaftshilfe bei Senioren entlohnt werden?
Um Ihre Nachbarschaftshilfe für Senioren abzurechnen wenden Sie sich bitte an:
Aktionen für Generationen e.V.
Frankenstraße 6
89601 Schelklingen
Telefon: 07394 933458-8
E-Mail: info@nachbarn-helfen-senioren.de

Wenn Sie Fragen bezüglich des Entlastungsbetrages haben, kontaktieren Sie bitte die Ulmer-Pflege24 direkt unter info@ulmer-pflege24.de oder telefonisch am Hauptsitz in Schelklingen unter der Telefonnummer 07394 933458-0.

Pflegekräftevermittlung Baden Württemberg   Pflegekräftevermittlung Bayern

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