Macht eine private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die Ersatzpflege. Dieser Anspruch besteht ebenfalls, wenn die Ersatzpflege durch eine von uns vermittelte Pflegehilfe aus Osteuropa durchgeführt wird. Die durch uns vermittelten Pflegehilfen erfüllen die notwendigen Voraussetzungen. Ab dem 1. Januar 2015 ist eine Ersatzpflege von bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr möglich. Das sind derzeit 1685. Euro Außerdem können bis zu 50 % des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (bis zu 927 Euro) künftig zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Dies bedeutet, dass sich der Zuschuss auf bis zu 2.612 Euro jährlich erhöht.
Ein ausländischer Pflegedienst kann seine Dienstleistungen in Deutschland nicht mit der Pflege-/Krankenkasse abrechnen. Diese Betreuungsleistungen müssen abzüglich der oben genannten Zuschüsse zur Verhinderungspflege privat vom Patienten bezahlt werden. Bei Einstufung in einen Pflegegrad kann jedoch die Geldleistung für sogenannte „selbst beschaffte Pflegehilfen“ in Anspruch genommen werden.
Diese Leistungen betragen derzeit monatlich
347 Euro im Pflegegrad 2
599 Euro im Pflegegrad 3
800 Euro im Pflegegrad 4
990 Euro im Pflegegrad 5
Zusätzlich zu den aufgeführten Leistungen steht allen Pflegebedürftigen ein Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat zur Verfügung.
- Erledigung des Haushaltes (Kochen, Waschen, Putzen)
- Einkaufen
- Hilfe beim An- und Ausziehen
- Hilfe bei der täglichen Körperpflege
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfe beim Toilettengang beziehungsweise bei der Inkontinenzversorgung
- Rufbereitschaft während der Nacht
- Begleitung zu Ärzten, Therapeuten und Behörden
- Förderung des geistigen und körperlichen Zustandes durch tägliche Spaziergänge, leichte Übungen nach Anleitung der Therapeuten und
- Ärzte sowie gemeinsame Spiele
Tätigkeiten, die in den medizinischen Bereich fallen, sind Aufgabe von speziell geschultem Personal und dürfen von der Pflegehilfe bei einer 24-Stunden-Betreuung nicht durchgeführt werden. Das Setzen von Spritzen und Wechseln von Verbänden beispielsweise muss ein deutscher Pflegedienst oder Arzt übernehmen.
- Es gibt keine festen Vertragslaufzeiten.
- Die Kündigungsfrist für die 24-Stunden-Pflege beträgt 14 Tage und die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
- ein eigenes möbliertes Zimmer für die Pflegekraft
- Mitbenutzung des Badezimmers
- Verpflegung
- Internetzugang, um mit der Familie im Heimatland Kontakt zu halten
Wir möchten nicht nur Sie zu 100 % zufrieden stellen, sondern auch für die 24-Stunden-Pflege ein möglichst angenehmes Arbeitsumfeld zu schaffen. Davon profitieren letztendlich alle Beteiligten.
In der EU gilt die sogenannte „Dienstleistungsrichtlinie“, die es Unternehmen (wie zum Beispiel Pflegeunternehmen) erlaubt, im Bereich der „häuslichen Dienstleistungen und Betreuung“ entsprechende Aufträge in Deutschland anzunehmen. Dabei entsendet unser osteuropäisches Partnerunternehmen für einen vorher definierten, eingeschränkten Zeitraum eigenes, fest angestelltes Personal zu Ihnen, um den Dienstleistungsauftrag zu erfüllen. Die ausländische Sozialversicherungsbehörde stellt nach Prüfung des rechtlichen Rahmens die sogenannte A1-Bescheinigung aus. Diese bestätigt, dass die Betreuerin tatsächlich in ihrer Heimat angestellt und sozialversichert ist und alle Steuern vom dortigen Arbeitgeber abgeführt werden. Mit dieser Bescheinigung können Sie sicher sein, dass es sich bei der Beschäftigung Ihrer Pflegehilfe nicht um illegale „Schwarzarbeit“ handelt.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass wir keine steuerliche Beratung durchführen dürfen und steuerliche Aspekte stets vom Einzelfall abhängen. Befragen Sie daher bitte Ihren Steuerberater zu Ihren persönlichen Möglichkeiten.
- teilstationäre Tagespflege oder Nachtpflege,
- Kurzzeitpflege,
- Leistungen für den ambulanten Pflegedienst im Bereich der Selbstversorgung für Personen in den Pflegegraden 2 – 5 *,
- Leistungen für Pflegedienste im Bereich der Körperpflege für Personen mit dem Pflegegrad 1 **
- sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI (niedrigschwellige Entlastungsleistungen / niedrigschwellige Angebote)
abgerechnet werden.
* Nicht bezahlt werden können damit Leistungen des Pflegedienstes für die Körperpflege (An- und Auskleiden, große Toilette, kleine Toilette usw.), da dies über die Pflegesachleistungen finanziert wird.
** Personen mit einem Pflegegrad 1 erhalten keine Pflegesachleistungen. Deshalb können diese pflegebedürftigen Menschen den Entlastungsbetrag auch für Körperpflege – ausgeführt durch einen Pflegedienst – verwenden.
Quelle: https://www.pflege-durch-angehoerige.de
Wir empfehlen Ihnen, bestimmte Leistungen, die heute durch einen ambulanten Pflegedienst ausgeführt werden und die Sie mit der Pflege-/Krankenkasse abrechnen können, beizubehalten und auch weiter mit den bewährten örtlichen Pflegediensten zu arbeiten. Denn: Die medizinische Behandlungspflege darf in Deutschland nicht von einer osteuropäischen Pflegekraft ausgeübt werden, auch dann nicht, wenn diese dafür ausgebildet ist. Betrachten Sie die osteuropäische Pflegehilfe als Ergänzung zu bestehenden Leistungen und unter dem Gesichtspunkt, dass Ihnen oder Ihren Angehörigen der schwere Gang ins Alten- oder Pflegeheim mit seinen hohen Kosten und anderen Nachteilen erspart bleibt! Durch eine 24-Stunden-Pflege haben Sie eine kostengünstige und praktische Alternative.
Wir sehen uns auf keinen Fall als Konkurrenz für hiesige Pflegedienste – unser Service der 24h-Pflege umfasst Bereiche wie die Haushaltsführung, Unterhaltung, Beschäftigung sowie Dienstleistungen, die von diesen Einrichtungen personell wie auch finanziell nicht geleistet werden können.
Die schnellste und einfachste Lösung ist ein Telefonat mit uns!
Wir sind für Sie unter folgenden Telefonnummern erreichbar: 07394-933458 0
Sie möchten ein kostenloses und unverbindliches Angebot? Bitte füllen Sie unseren Bedarfsfragebogen online aus oder schicken Sie ihn per E-Mail, Fax oder Post an uns. Gerne führen wir im Raum Ulm und Alb-Donau Kreis persönliche Beratungsgespräche bei Ihnen zu Hause durch.
Ulmer-Pflege24 – Ihre Pflegevermittlung für Deutschland, mit regionalen Ansprechpartnern für die 24 Std. Betreuung in Baden Württemberg und Bayern.
Manche Angehörigen möchten, dass die Betreuerin sofort abreist, andere wünschen einen Verbleib für einige Tage oder sogar Wochen. Vertraglich muss die Betreuerin noch sieben Tage bezahlt werden, unabhängig davon, ob sie sofort abreist oder noch da bleibt.
