FAQ
Wie teuer ist eine 24-Stunden-Pflege?
Eine Übersicht unserer Preise finden Sie hier. Probieren Sie auch unseren Kostenrechner.
Kann ich die Kosten einer 24-Stunden-Pflege über die Pflege- bzw. Krankenkasse abzurechnen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine 24-Stunden-Pflege über die Pflege- bzw. Krankenkasse abzurechnen.
Macht eine private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die Ersatzpflege. Dieser Anspruch besteht ebenfalls, wenn die Ersatzpflege durch eine von uns vermittelte Pflegehilfe aus Osteuropa durchgeführt wird. Die durch uns vermittelten Pflegehilfen erfüllen die notwendigen Voraussetzungen. Ab dem 1. Januar 2015 ist eine Ersatzpflege von bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr möglich. Das sind derzeit 1612. Euro Außerdem können bis zu 50 % des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro) künftig zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Dies bedeutet, dass sich der Zuschuss auf bis zu 2.418 Euro jährlich erhöht.
Ein ausländischer Pflegedienst kann seine Dienstleistungen in Deutschland nicht mit der Pflege-/Krankenkasse abrechnen. Diese Betreuungsleistungen müssen abzüglich der oben genannten Zuschüsse zur Verhinderungspflege privat vom Patienten bezahlt werden. Bei Einstufung in einen Pflegegrad kann jedoch die Geldleistung für sogenannte „selbst beschaffte Pflegehilfen“ in Anspruch genommen werden.
Diese Leistungen betragen derzeit monatlich
- 316 Euro im Pflegegrad 2
- 545 Euro im Pflegegrad 3
- 728 Euro im Pflegegrad 4
- 901 Euro im Pflegegrad 5
Zusätzlich zu den aufgeführten Leistungen steht allen Pflegebedürftigen ein Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat zur Verfügung.
Welche Leistungen beinhaltet eine 24-Stunden-Pflege?
Eine 24-Stunden-Pflegekraft wohnt zusammen mit der zu pflegenden Person in einem Haushalt. Sie übernimmt Aufgaben, die im täglichen Leben anfallen:
- Erledigung des Haushaltes (Kochen, Waschen, Putzen)
- Einkaufen
- Hilfe beim An- und Ausziehen
- Hilfe bei der täglichen Körperpflege
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfe beim Toilettengang beziehungsweise bei der Inkontinenzversorgung
- Rufbereitschaft während der Nacht
- Begleitung zu Ärzten, Therapeuten und Behörden
- Förderung des geistigen und körperlichen Zustandes durch tägliche Spaziergänge, leichte Übungen nach Anleitung der Therapeuten und Ärzte sowie gemeinsame Spiele
Tätigkeiten, die in den medizinischen Bereich fallen, sind Aufgabe von speziell geschultem Personal und dürfen von der Pflegehilfe bei einer 24-Stunden-Betreuung nicht durchgeführt werden. Das Setzen von Spritzen und Wechseln von Verbänden beispielsweise muss ein deutscher Pflegedienst oder Arzt übernehmen.
Wie sind Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist bei einer 24-Std-Pflege geregelt?
Bei der Ulmer-Pflege24 sind Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist folgendermaßen geregelt:
- Es gibt keine festen Vertragslaufzeiten.
- Die Kündigungsfrist für die 24-Stunden-Pflege beträgt 14 Tage und die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Was muss ich für die 24-Std.-Pflege bereitstellen?
Bitte stellen Sie Folgendes für die 24-Std.-Pflegerin bereit:
- ein eigenes möbliertes Zimmer für die Pflegekraft
- Mitbenutzung des Badezimmers
- Verpflegung
- Internetzugang, um mit der Familie im Heimatland Kontakt zu halten
Wir möchten nicht nur Sie zu 100 % zufrieden stellen, sondern auch für die 24-Stunden-Pflege ein möglichst angenehmes Arbeitsumfeld zu schaffen. Davon profitieren letztendlich alle Beteiligten.
Welche Auswahlmöglichkeiten habe ich bei einer 24-Stunden Pflege?
Wenige Tage nach einer gemeinsamen Bedarfsanalyse, bei der wir alle notwendigen Patientendaten erheben, erhalten Sie mehrere Personalvorschläge für die 24h-Pflege zu Hause. Gemeinsam mit Ihrer Familie und mit unserer Unterstützung können Sie dann die optimale Pflegekraft auswählen.
Wie schnell bekommt man eine 24-Stunden-Pflege?
Ihre 24-Stunden-Pflegekraft kann in der Regel binnen 5 – 9 Arbeitstagen ab der ersten Kontaktaufnahme mit uns bei Ihnen anfangen. In dringenden Fällen können wir auch eine schnellere Abwicklung organisieren.
Wie sind die Arbeitszeiten im Rahmen einer 24h-Pflege geregelt?
Für eine 24-Stunden-Pflege gilt je nach Vereinbarung eine Wochenarbeitszeit von 30, 35 oder 40 Stunden. Die täglichen Arbeitszeiten werden individuell vereinbart. Selbstverständlich ist die Betreuungskraft 24 Stunden bei Ihnen vor Ort. Allerdings kann sie nicht rund um die Uhr arbeiten und braucht entsprechende Erholungsphasen sowie 8 Stunden Nachtruhe.
Was wenn die pflegebedürftige Person und die Betreuungskraft nicht miteinander auskommen?
Wir versuchen, gemeinsam mit Ihnen eine sorgfältige Auswahl der Pflegehilfe zu treffen. Leider kann es trotzdem sein, dass sich zwei Menschen nicht verstehen. Gerade, wenn man tagtäglich rund um die Uhr zusammen ist, ist die richtige Chemie aber entscheidend für die erfolgreiche Zusammenarbeit. Deshalb lösen wir dieses Problem schnell, flexibel und natürlich ohne Mehrkosten für Sie. Die Pflegehilfe wird wiederum nach gemeinsamer Auswahl eines geeigneten Kandidaten binnen 5 – 9 Tagen ersetzt.
Wie sind An- und Abreise bei einer 24-Stunden-Pflege geregelt?
An- und Abreise der 24-Stunden-Pflegekraft erfolgen mit einem eigens beauftragten Busunternehmen.
Was passiert, wenn die zu betreuende Person ins Krankenhaus muss?
Wenn die zu betreuende Person bei einer 24-Stunden-Pflege ins Krankenhaus muss, bleibt die Pflegehilfe vor Ort. Sie kümmert sich um den Haushalt und die Wäsche, macht Einkäufe und besucht die zu pflegende Person im Krankenhaus. Bei längeren Krankenhausaufenthalten steht es Ihnen frei, die 24-Stunden-Pflege zu kündigen oder den Vertrag ruhen zu lassen.
Was passiert, wenn die 24h-Pflegerin krank wird?
Sollte die 24h-Pflegerin so krank sein, dass Sie ihre Arbeit nicht bewältigen kann, kümmern wir uns umgehend um Ersatz, sodass es nach Möglichkeit zu keinem Pflegeausfall kommt.
Habe ich Weisungsbefugnis bei einer 24-Stunden-Pflege?
Eine Weisungsbefugnis gegenüber der Pflegekraft haben Sie nicht. Denn Sie sind der Empfänger einer Dienstleistung sowie Kunde und nicht Arbeitgeber.
Wer ist der Arbeitgeber bei einer 24-Stunden-Pflege? Ist die Beschäftigung in Deutschland legal?
Der Arbeitgeber Ihrer 24-Stunden-Pflegekraft ist das mit uns kooperierende Unternehmen in Osteuropa. Die Beschäftigung aller von uns vermittelten Betreuungskräfte für die 24-Stunden-Pflege ist in Deutschland völlig legal und rechtlich abgesichert!
In der EU gilt die sogenannte „Dienstleistungsrichtlinie“, die es Unternehmen (wie zum Beispiel Pflegeunternehmen) erlaubt, im Bereich der „häuslichen Dienstleistungen und Betreuung“ entsprechende Aufträge in Deutschland anzunehmen. Dabei entsendet unser osteuropäisches Partnerunternehmen für einen vorher definierten, eingeschränkten Zeitraum eigenes, fest angestelltes Personal zu Ihnen, um den Dienstleistungsauftrag zu erfüllen. Die ausländische Sozialversicherungsbehörde stellt nach Prüfung des rechtlichen Rahmens die sogenannte A1-Bescheinigung aus. Diese bestätigt, dass die Betreuerin tatsächlich in ihrer Heimat angestellt und sozialversichert ist und alle Steuern vom dortigen Arbeitgeber abgeführt werden. Mit dieser Bescheinigung können Sie sicher sein, dass es sich bei der Beschäftigung Ihrer Pflegehilfe nicht um illegale „Schwarzarbeit“ handelt.
Wie und wann erfolgt die Rechnungsstellung für die 24-Std.-Pflege?
Die Rechnungsstellung für die 24-Stunden-Betreuung erfolgt jeweils zum Ende eines Monats durch unsere osteuropäisches Partnerunternehmen.
Kann ich die Kosten einer 24-Std.-Pflege steuerlich geltend machen?
Seit dem 01.01.2009 können nach dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen alle haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen bis zu einer Höhe von 4.000 Euro jährlich steuerlich in Abzug gebracht werden. Angehörige, die die Kosten für die 24-Stunden-Pflege von Familienmitgliedern tragen, haben ebenfalls die Möglichkeit, einen Teil der Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass wir keine steuerliche Beratung durchführen dürfen und steuerliche Aspekte stets vom Einzelfall abhängen. Befragen Sie daher bitte Ihren Steuerberater zu Ihren persönlichen Möglichkeiten.
Welche Voraussetzungen bestehen für den Erhalt des Entlastungsbetrages (125 Euro/Monat)?
Mit den Entlastungsleistungen können
- teilstationäre Tagespflege oder Nachtpflege,
- Kurzzeitpflege,
- Leistungen für den ambulanten Pflegedienst im Bereich der Selbstversorgung für Personen in den Pflegegraden 2 – 5 *,
- Leistungen für Pflegedienste im Bereich der Körperpflege für Personen mit dem Pflegegrad 1 **
- sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI (niedrigschwellige Entlastungsleistungen / niedrigschwellige Angebote)
abgerechnet werden.
* Nicht bezahlt werden können damit Leistungen des Pflegedienstes für die Körperpflege (An- und Auskleiden, große Toilette, kleine Toilette usw.), da dies über die Pflegesachleistungen finanziert wird.
** Personen mit einem Pflegegrad 1 erhalten keine Pflegesachleistungen. Deshalb können diese pflegebedürftigen Menschen den Entlastungsbetrag auch für Körperpflege – ausgeführt durch einen Pflegedienst – verwenden.
Quelle: https://www.pflege-durch-angehoerige.de
Braucht man trotz 24-Std.-Pflege noch einen Pflegedienst?
Ja, Sie benötigen trotz der 24-Std.-Pflegekraft einen ambulanten Pflegedienst für medizinische Maßnahmen!
Wir empfehlen Ihnen, bestimmte Leistungen, die heute durch einen ambulanten Pflegedienst ausgeführt werden und die Sie mit der Pflege-/Krankenkasse abrechnen können, beizubehalten und auch weiter mit den bewährten örtlichen Pflegediensten zu arbeiten. Denn: Die medizinische Behandlungspflege darf in Deutschland nicht von einer osteuropäischen Pflegekraft ausgeübt werden, auch dann nicht, wenn diese dafür ausgebildet ist. Betrachten Sie die osteuropäische Pflegehilfe als Ergänzung zu bestehenden Leistungen und unter dem Gesichtspunkt, dass Ihnen oder Ihren Angehörigen der schwere Gang ins Alten- oder Pflegeheim mit seinen hohen Kosten und anderen Nachteilen erspart bleibt! Durch eine 24-Stunden-Pflege haben Sie eine kostengünstige und praktische Alternative.
Wir sehen uns auf keinen Fall als Konkurrenz für hiesige Pflegedienste – unser Service der 24h-Pflege umfasst Bereiche wie die Haushaltsführung, Unterhaltung, Beschäftigung sowie Dienstleistungen, die von diesen Einrichtungen personell wie auch finanziell nicht geleistet werden können.
Wie bekomme ich meine 24-Std.-Pflegekraft durch die Ulmer-Pflege24?
Sie bekommen Ihre 24 Std. Pflegekraft über die Ulmer-Pflege24 am einfachsten, wenn Sie unserem bewährten Prozess folgen.
Die schnellste und einfachste Lösung ist ein Telefonat mit uns!
Wir sind für Sie unter folgenden Telefonnummern erreichbar:
- 07394-933458 0
Sie möchten ein kostenloses und unverbindliches Angebot?
Bitte füllen Sie unseren Bedarfsfragebogen online aus oder schicken Sie ihn per E-Mail, Fax oder Post an uns.
Gerne führen wir im Raum Ulm und Alb-Donau Kreis persönliche Beratungsgespräche bei Ihnen zu Hause durch.
Ulmer-Pflege24 – Ihre Pflegevermittlung für Deutschland, mit regionalen Ansprechpartnern für die 24 Std. Betreuung in Baden Württemberg und Bayern.