(aktualisiert 06.07.2023)

Die Kombinationsleistung ist einer der wichtigsten Pfeiler der 24 Stunden Pflege. Bild: Georg Arthur/Unsplash


Die Kombinationsleistung in der deutschen Pflegeversicherung ermöglicht Pflegebedürftigen die flexible Kombination von häuslicher Pflege und Pflege in einer Einrichtung. So können sie sowohl ambulante Pflegeleistungen zu Hause als auch stationäre Pflege in einem Pflegeheim erhalten.

Diese Flexibilität gewährleistet eine bedarfsgerechte Versorgung, abgestimmt auf individuelle Unterstützungsbedürfnisse und die Empfehlungen des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK).

Voraussetzungen für die Kombinationsleistung

Um die Kombinationsleistung in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss eine Pflegebedürftigkeit festgestellt und der Pflegegrad durch den MDK bestimmt worden sein. Die Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit bestimmen, welche Leistungen im Einzelfall in Betracht kommen.

Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit spielen eine entscheidende Rolle. Bild: Ravi Patel/Unsplash

Die Kombinationsleistung gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten für den pflegebedürftigen Versicherten. In bestimmten Fällen besteht jedoch die Möglichkeit, die Versorgung vorzeitig anzupassen. Wenn sich der Zustand des Betroffenen deutlich verschlechtert und er beispielsweise eine intensivere Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst benötigt, kann die Versorgung entsprechend seinen Bedürfnissen angepasst werden.

Es ist wichtig, dass die Pflegenden die Veränderungen im Zustand rechtzeitig erkennen und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um eine angemessene Versorgung sicherzustellen.

Der MDK berücksichtigt bei einer Beurteilung immer den individuellen Pflegebedarf. Bild: Claudia Love/Unsplash

Weiterhin ist eine entsprechende Empfehlung des MDK erforderlich, die die Kombination von ambulanter und stationärer Pflege als sinnvoll und notwendig erachtet. Der MDK berücksichtigt hierbei den individuellen Pflegebedarf, die vorhandene häusliche Versorgungssituation sowie weitere Faktoren wie beispielsweise die Verfügbarkeit geeigneter Pflegeeinrichtungen in der Nähe.

Voraussetzung: Mindestens Pflegegrad 2

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die nicht alle Pflegesachleistungen ausschöpfen, können die Kombinationsleistung bei ihrer Pflegekasse beantragen. Dabei erhalten sie zusätzlich zum Pflegesachleistungsbetrag auch Pflegegeld.

Diese Option ermöglicht eine flexible Anpassung an individuelle Bedürfnisse und erlaubt sowohl die Betreuung durch professionelle Pflegekräfte als auch durch Angehörige. Durch rechtzeitige Antragstellung und Erfüllung der Voraussetzungen gewährleistet die Kombinationsleistung eine optimale Versorgung und bestmögliche Nutzung der finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung.

Wer im Alter zu fit ist, kann keine Kombileistung in Anspruch nehmen. Bild: Vlad Sargu/ Unsplash

Leistungen der Kombinationsleistung

Die Kombinationsleistung umfasst sowohl häusliche Pflegeleistungen wie die 24 Std Pflege, als auch teilstationäre oder vollstationäre Pflege in einer Einrichtung. Die häuslichen Pflegeleistungen beinhalten die Grundpflege, also beispielsweise die Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und Mobilisierung, sowie die hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen und Reinigen der Wohnung.

Zusätzlich zur häuslichen Pflege können Pflegebedürftige mit der Kombinationsleistung auch teilstationäre oder vollstationäre Pflege in Anspruch nehmen. Teilstationäre Pflege umfasst die Betreuung und Pflege in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung, während vollstationäre Pflege die Unterbringung und Rund-um-die-Uhr-Betreuung in einem Pflegeheim beinhaltet.

Vorteile überwiegen

Die Kombinationsleistung bietet Pflegebedürftigen und Angehörigen mehrere Vorteile. Durch die Möglichkeit, ambulante und stationäre Pflege zu kombinieren, können individuelle Bedürfnisse und Vorlieben besser berücksichtigt werden. Ein Pflegebedürftiger kann beispielsweise tagsüber zu Hause ambulant versorgt werden, während er nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut wird. Dies ermöglicht eine flexible und maßgeschneiderte Versorgung.

Auch aus finanzieller Sicht ist das Leistungsangebot für viele Familien von entscheidender Bedeutung.

Des Weiteren kann die Kombinationsleistung eine Entlastung für pflegende Angehörige bedeuten. Die Pflege kann aufgeteilt werden, sodass Angehörige nicht rund um die Uhr zur Verfügung stehen müssen. Dies kann die Pflegesituation insgesamt verbessern und den Pflegebedürftigen eine bessere Betreuung bieten.

Wie berechnet sich die Kombinationsleistung?

Die Berechnung der Kombinationsleistung in der Pflege erfolgt auf Grundlage des individuellen Pflegegrades und des spezifischen Bedarfs. Durch die Kombination von häuslicher Pflege und teilstationärer oder vollstationärer Pflege können Pflegebedürftige maßgeschneiderte Versorgungslösungen erhalten.

Monatliche Leistungen bei häuslicher Pflege

PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Geldleistung 316€ 545€ 728€ 901€
Sachleistung 724€ 1.363€ 1.693€ 2.095€

Die Pflegekasse zahlt einen festen Betrag für die häusliche Pflege, während für die Pflege in Einrichtungen der jeweilige Tagessatz berücksichtigt wird. Die Kombinationsleistung ergibt sich aus der Summe beider Beträge und ermöglicht eine flexible Anpassung an die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen. Eine genaue Berechnung und Beratung in Zusammenarbeit mit der Pflegekasse oder einem Pflegeberater gewährleistet eine optimale Versorgung.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Kombinationsleistung?

Pflegegeld und Kombinationsleistung sind zwei verschiedene Leistungen, die von der Pflegeversicherung erbracht werden, um pflegebedürftige Personen zu unterstützen. Der wesentliche Unterschied liegt in der Art und Weise, wie die Unterstützung gewährt wird.

Pflegende können selbst entscheiden, wer das ausgezahlte Pflegegeld erhält.

Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung, die direkt an den Patienten ausgezahlt wird. Es soll die Kosten abdecken, die durch die häusliche Pflege entstehen. Der Pflegebedürftige kann selbst entscheiden, wie er das Pflegegeld verwendet, ob er es für professionelle Pflegekräfte, pflegende Angehörige oder andere unterstützende Maßnahmen einsetzt. Das Pflegegeld bietet somit eine gewisse Flexibilität und Eigenverantwortung in der Organisation der Pflege.

Der Name ist Programm: Pflegegeld und Pflegesachleistung ergeben die Kombileistung

Die Kombinationsleistung hingegen beinhaltet eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen. Neben dem Pflegegeld stehen dem Pflegebedürftigen auch bestimmte Pflegesachleistungen zur Verfügung, die von professionellen Pflegediensten erbracht werden.

Gerade bei höheren Pflegestufen ist die Kombileistung eine vernünftige Wahl.

Hierbei können zum Beispiel Unterstützung bei der Körperpflege, hauswirtschaftliche Versorgung oder medizinische Behandlungspflege in Anspruch genommen werden. Die Kombinationsleistung ermöglicht eine Ergänzung des Pflegegeldes durch professionelle Pflegeleistungen, um den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht zu werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Höhe des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen von dem jeweiligen Pflegegrad abhängig ist. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen, die zur Verfügung gestellt werden.

Vereinfacht lässt sich also sagen, dass das Pflegegeld eine finanzielle Unterstützung ist, die dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung steht. Anders die Kombinationsleistung, die eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen darstellt, um sowohl finanzielle Unterstützung als auch professionelle Pflegeleistungen zu gewährleisten. Die individuellen Bedürfnisse und Vorlieben des Pflegebedürftigen spielen bei der Wahl zwischen Pflegegeld und Kombinationsleistung eine wichtige Rolle.

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Berechnung der Kobinationsleistung in der Pflege

Kombinationsleistung in der Pflege: Ein Rechenbeispiel

Ein konkretes Beispiel zur Berechnung der Kombinationsleistung für einen Patienten mit Pflegegrad 3 verdeutlicht den Prozess. Nehmen wir an, die Pflegekasse gewährt monatlich 1.432 Euro für häusliche Pflegeleistungen. Der Patient entscheidet sich zusätzlich für eine teilstationäre Pflege in einer Einrichtung, die 75 Euro pro Tag kostet.

Um die Kombinationsleistung zu ermitteln, werden die Leistungen für häusliche Pflege und teilstationäre Pflege addiert.

Berechnung für den Pflegegrad 3

Monatlicher Betrag für häusliche Pflege: 1.432 Euro

Tagessatz für teilstationäre Pflege: 75 Euro

Angenommen, der Patient benötigt 10 Tage im Monat teilstationäre Pflege. Nun kann die Kombinationsleistung wie folgt berechnet werden:

Kombinationsleistung = Monatlicher Betrag für häusliche Pflege + (Tagessatz für teilstationäre Pflege × Anzahl der Tage)

Kombinationsleistung = 1.432 Euro + (75 Euro × 10)

Kombinationsleistung = 1.432 Euro + 750 Euro

Kombinationsleistung = 2.182 Euro

In diesem Beispiel beträgt die monatliche Kombinationsleistung für den Patienten mit Pflegegrad 3 insgesamt 2.182 Euro. Dieser Betrag ermöglicht es ihm, sowohl häusliche Pflegeleistungen als auch teilstationäre Pflege in Anspruch zu nehmen und deckt somit seine individuellen Bedürfnisse ab.

Erfahren Sie alles zu den Zuschüssen der Pflegekasse

Fazit: Die Kombileistung geht auf individuelle Bedürfnisse ein

Die Kombinationsleistung in der Pflege bietet Pflegebedürftigen eine flexible Versorgungsoption, indem sie ambulante und stationäre Pflege miteinander kombiniert. Die individuellen Bedürfnisse und Vorlieben der Pflegebedürftigen können besser berücksichtigt werden, während pflegende Angehörige entlastet werden.

Die Kombinationsleistung bietet Patienten vor allem eins: Flexibilität.

Informationen des Bundesgesundheitsministeriums

Für weiterführende Informationen zur Kombinationsleistung in der Pflege empfehlen wir die folgenden Websites des Bundesgesundheitsministeriums:

Diese Websites enthalten detaillierte Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, den Voraussetzungen und den Leistungen der Kombinationsleistung.

Durch die Kombinationsleistung können Pflegebedürftige die bestmögliche Versorgung erhalten, abhängig vom individuellen Pflegebedarf und den Empfehlungen des MDK. Weitere Informationen zur Kombinationsleistung gibt es auf den Websites des Bundesgesundheitsministeriums.

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