Sicher durch die Pandemie mit der Ulmer-Pflege24

Während der Corona-Pandemie bietet die sogenannte 24-Stunden Pflegekraft große Vorteile. Die osteuropäischen Betreuer wohnen im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person und kommen somit nicht mit potentiell erkrankten Menschen in Kontakt.

Unsere Betreuungskräfte aus den osteuropäischen Ländern kümmern sich sehr herzlich und qualifiziert um pflegebedürfte Menschen. Der Bedarf an Pflege und Betreuung ist viel höher als das Angebot. Zusätzlich drohen pandemiebedingt größere Versorgungslücken.

Die Ulmer-Pflege24 hilft Ihnen dabei, von allen Vorteilen der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft zu profitieren.

Unsere Pflegekräfte werden in einem Zeitraum von 48 Stunden vor der Einreise auf das Covid-19 Virus getestet.

Um unsere Kunden und unsere Betreuungskräfte vor SARS-CoV-2 bzw. Covid-19 zu schützen, haben wir unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen.

Zur Entlastung der Gesundheitsämter und zur Unterstützung der bestehenden Prozesse der Quarantäneüberwachung hat die Bundesregierung die digitale Einreiseanmeldung entwickelt, welche die bisherige papierbasierte Erfassung und Verarbeitung ersetzt.

Wir studieren stetig die neuen Richtlinien und Vorgaben des RKI und der Bundesregierung. Wir sind strengstens darauf bedacht, die aktuellsten Vorgaben der Behörden umgehend umzusetzen und so den Schutz Ihrer Gesundheit zu gewährleisten.

Sie möchten mehr über die aktuellen Coronabestimmungen erfahren?

Wir informieren Sie gerne und stehen Ihnen stets zur Seite.

Welche COVID-19 Regelungen gelten zurzeit in Deutschland?

Die meisten Schutzmaßnahmen sind mit dem seit dem 20. März gültigen neuen Infektionsschutzgesetz außer Kraft getreten. Die weiterhin geltenden Regelungen sehen einen Basis-Schutz vor allem für Risikogruppen vor. Wenn die Infektionslage es vor Ort erforderlich macht, sind nach entsprechendem Beschluss des jeweiligen Landesparlaments strengere lokal begrenzte Regelungen möglich.


Die Maskenpflicht im Luft- und Personenfernverkehr gilt weiterhin bundesweit. Ein Basis-Schutz wie die Maskenpflicht, beispielsweise in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, kann bestehen bleiben. Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie die Testpflicht beispielsweise an Schulen sind weiterhin möglich. Dies wird im jeweiligen Bundesland festgelegt.

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Wann dürfen wir Sie zurückrufen?

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