Unsere Kostenberatung zur häuslichen Pflege

Unsere Preise sind transparent, fair und garantiert ohne versteckte Kosten.
Unsere Pflegekräfte sind zu 100 % legal beschäftigt, führen im Heimatland ihre Abgaben ab und werden gemäß dem deutschen Mindestlohngesetz bezahlt.

Die Ulmer-Pflege24 GmbH bietet eine erheblich kostengünstigere Alternative zum Pflege- bzw. Altenheim. Die 24 Stunden Pflege ist individuell zugeschnitten. Dies vermag eine stationäre Einrichtung nicht zu leisten.

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Was kostet eine 24 Stunden Pflegekraft?

Abhängig vom Pflegegrad stehen Angehörigen und Pflegebedürftigen Zuschüsse zu: Im Durchschnitt können Sie von Kosten zwischen etwa 1950 und 2500 Euro plus einer einmaligen Gebühr ausgehen. Dabei müssen Sie die Kosten für eine 24h-Pflege nicht alleine tragen. Der Staat hilft mit.

Kostenrechner

Ermitteln Sie mit unserem Kostenrechner ihre persönlichen Kosten & Zuschüsse!

Deutsch Grundkenntnisse

2.149 ab/monatlich
  • Pflegekraft mit Basis-Wortschatz
  • Sozial & Krankenversichert
  • Ersatz bei Ausfall einer Pflegekraft
  • Rechtskonforme Vertragsgestaltung
  • 24-Stunden-Notfallhilfe

Gute / Sehr gute Deutschkenntnisse

2.599 ab/monatlich
  • Pflegekraft spricht gut bzw. fließend Deutsch
  • Sozial & Krankenversichert
  • Ersatz bei Ausfall einer Pflegekraft
  • Rechtskonforme Vertragsgestaltung
  • 24-Stunden-Notfallhilfe

Mittlere Deutschkenntnisse

2.399 ab/monatlich
  • Pflegekraft mit erweitertem Wortschatz
  • Sozial & Krankenversichert
  • Ersatz bei Ausfall einer Pflegekraft
  • Rechtskonforme Vertragsgestaltung
  • 24-Stunden-Notfallhilfe

Kostenfaktoren

Die Kosten für eine 24h Pflegekraft sind von drei wesentlichen Faktoren abhängig:

  • Die Kenntnisse der deutschen Sprache spielen eine nicht unwesentliche Rolle und werden in 4 Kategorien unterteilt
    • Grundkenntnisse der deutschen Sprache
    • Mittlere Deutschkenntnisse
    • Gute Deutschkenntnisse
    • Sehr gute Deutschkenntnisse
  • Eine entscheidende Rolle spielt die persönliche Berufserfahrung der Pflegekraft und zusätzlich erlangte Qualifikationen wie beispielsweise eine fachspezifische Ausbildung
  • Selbstverständlich richtet sich der Preis auch nach dem Umfang der individuellen Leistungen, die die Pflegekraft vor Ort erbringen muss, u. a. das Vorliegen einer Pflegegrades oder eines Pflegestands. 

Zuschüsse und Erstattungen

Abhängig vom Pflegegrad werden monatliche Zuschüsse in Höhe von 316,-€ bis 901,-€ bewilligt. Zusätzlich erhält der Pflegebedürftige unabhängig vom Pflegegrad einen Entlastungsbetrag von 125,- €

Für bis zu vier Wochen im Jahr werden für Pflegeaufwendungen bis zu 1612,-€ erstattet.

50% des Leistungsbetrages der Kurzzeitpflege können zusätzlich zum Verhinderungs-Pflegegeld beantragt werden (bis zu 806,-€)

Es können bis zu 4000,-€ p.a. im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen abgesetzt werden.

Wenn Sie einen Pflegegrad erhalten, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln zu Lasten der Pflegeversicherung in Höhe von bis zu 60 € pro Monat. Für eine Kostenübernahme reicht ein Antrag bei Ihrer Pflegekasse aus. Das gilt natürlich auch, wenn Sie zu Hause gepflegt werden.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nehmen einen Sonderstatus unter den Hilfsmitteln für pflegebedürftige, ältere Menschen ein. Liegt bei Ihnen oder Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen ein Pflegegrad vor? Erfolgt die Pflege zu Hause und durch eine private Pflegeperson? Dann sollten Sie wissen, dass die Kosten für Pflegehilfsmittel von Ihrer Pflegeversicherung übernommen werden.

Dieser Anspruch auf eine Kostenübernahme ist gemäß §78 Abs. 1, in Verbindung mit §40 Abs. 2 SGBXI (Anlage 4) auf 60,00 € pro Monat angesetzt.

Eine weitere Voraussetzung zur Inanspruchnahme ist, dass die Produkte im Pflegehilfsmittel-Verzeichnis der Pflegekassen gelistet sind. Dieses Verzeichnis informiert darüber, welche Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt oder leihweise überlassen werden können.

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