(Aktualisiert 19.05.2023)

Pflegegeld Zusammenfassung für eilige Leser

Zusammenfassung (Takeaways):

  • Jeder mit dauerhaften physischen oder psychischen Beeinträchtigungen kann Pflegegeld beantragen. Die Einstufung erfolgt in fünf Pflegegrade (Pflegegrad 1 – Pflegegrad5).

  • Die Höhe des Pflegegeldes variiert je nach Pflegegrad und unterstützt die Selbstpflege. Es kann flexibel eingesetzt werden, z.B. zur Finanzierung einer 24-Stunden-Pflege.

  • Pflegegeld ist steuerfrei. Pflegekosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Es gibt steuerliche Entlastungen für pflegende Angehörige.

  • Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben Mitwirkungspflichten bei der Begutachtung und Rechte bei der Pflegegrad Einstufung . Beschwerde- und Widerspruchsverfahren sind vorhanden.

  • Pflegegeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Umfassende Information und Beratung sind unerlässlich.

  • Ulmer-Pflege24 bietet umfassende Unterstützung bei der 24-Stunden-Pflege durch qualifizierte Pflegekräfte aus Osteuropa und hilft bei allen Fragen rund um die Pflege, einschließlich der Beantragung und dem Erhalt von Pflegeleistungen.


Sich um einen geliebten Menschen zu kümmern, der rund um die Uhr Pflege benötigt, kann eine Herausforderung sein, die körperlich und emotional belastend ist. Es ist ein Vollzeitjob, der oft wenig Raum für anderes lässt. Genau hier setzt die 24-Stunden-Pflege an – eine Lösung, die sowohl den Pflegebedürftigen als auch ihren Familienmitgliedern Entlastung und Unterstützung bietet. Aber was genau bedeutet 24-Stunden-Pflege und wie kann sie finanziert werden? In diesem Beitrag wollen wir genau diesen Fragen auf den Grund gehen und Ihnen einen umfassenden Überblick über das Thema Pflegegeld im Kontext der 24-Stunden-Pflege geben.

Wir hoffen, dass dieser Beitrag Ihnen die Informationen liefert, die Sie benötigen, um fundierte Entscheidungen über die Pflege Ihrer Liebsten zu treffen. Denn wir glauben, dass jeder das Recht auf eine würdevolle und qualitativ hochwertige Pflege hat.

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld Erklärt Pflegegrad 1 bis pflegegrad 5

Pflegegeld ist ein wichtiger Begriff, wenn es um die Pflege geht. In Deutschland ist es eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung. Sie hilft Menschen, die Pflege benötigen. Es ist ein Geldbetrag, den die Pflegeversicherung jeden Monat auszahlt.

Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab. Es gibt fünf Pflegegrade (Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5). Jeder Pflegegrad zeigt an, wie viel Hilfe eine Person braucht. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Pflegegeld gibt es.

Das Pflegegeld ist dafür da, um die Kosten der Pflege zu decken. Es kann zum Beispiel für die Bezahlung einer Pflegekraft verwendet werden. Es kann aber auch für Hilfsmittel oder Umbauten im Haus genutzt werden. So kann das Pflegegeld dazu beitragen, dass Menschen trotz Pflegebedarf zu Hause leben können.

Es ist wichtig zu wissen, dass das Pflegegeld nicht zurückgezahlt werden muss. Es ist eine Unterstützung, um die Kosten der Pflege zu tragen. Denn Pflege kann teuer sein. Mit dem Pflegegeld wird sie für viele Menschen erschwinglicher.

Voraussetzungen für Pflegegeld

Pflegegeld - Voraussetzungen

Um Pflegegeld zu erhalten, muss die betroffene Person bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zunächst einmal muss eine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Darüber hinaus muss die pflegebedürftige Person in der Regel mindestens sechs Monate lang pflegebedürftig gewesen sein.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage für das Pflegegeld ist das elfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI). Es regelt die soziale Pflegeversicherung in Deutschland und definiert unter anderem die Leistungen, die die Pflegeversicherung erbringt, einschließlich des Pflegegeldes.

Pflegebedürftigkeitsbegriff und Einstufung in Pflegegrade

Die Pflegebedürftigkeit wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder den Prüfdienst der privaten Pflegeversicherung festgestellt. Dabei wird geprüft, inwieweit die betroffene Person in der Lage ist, bestimmte alltägliche Aufgaben selbständig zu bewältigen.

Seit 2017 werden Pflegebedürftige in Deutschland in Pflegegrade eingestuft, und zwar in fünf verschiedene Pflegegrade (PG 1 bis PG 5). Diese Einteilung berücksichtigt den Grad der Selbständigkeit einer Person und den Unterstützungsbedarf in sechs verschiedenen Bereichen, darunter Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Antragsverfahren und Zuständigkeiten

Ein Antrag auf Pflegegeld kann bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden, die in der Regel mit der Krankenkasse verbunden ist. Der Antrag kann formlos gestellt werden, zum Beispiel telefonisch, schriftlich oder online.

Nachdem der Antrag gestellt wurde, beauftragt die Pflegekasse den MDK oder den Prüfdienst der privaten Pflegeversicherung mit der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. Der Gutachter besucht die betroffene Person zu Hause und erstellt ein Gutachten über den Grad der Pflegebedürftigkeit. Auf der Grundlage dieses Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über den Antrag und teilt der betroffenen Person schriftlich mit, ob und in welchem Pflegegrad sie eingestuft wurde.

Es ist wichtig zu wissen, dass man gegen die Entscheidung der Pflegekasse Widerspruch einlegen kann, wenn man mit der Einstufung nicht einverstanden ist. Der Widerspruch muss schriftlich und innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Höhe des Pflegegeldes

Pflegegeld und Pflegegrad der Pflegekasse

Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom festgestellten Pflegegrad ab und variiert entsprechend. Es ist eine finanzielle Unterstützung, die die Pflegekassen monatlich an Pflegebedürftige auszahlen, die zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht professionellen Pflegepersonen gepflegt werden. Es soll dazu dienen, diese Pflegepersonen für ihren Aufwand zu entschädigen.

Unterschiede zwischen Pflegegraden

Die Pflegegrade unterscheiden sich in der Intensität der Pflegebedürftigkeit. Je höher der Pflegegrad, desto intensiver ist die benötigte Pflege. Pflegegrad 1 gilt für geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, während Pflegegrad 5 für schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung steht.

Anspruch auf Pflegegeld für jeden Pflegegrad

Die Pflegegeldbeträge sind gesetzlich festgelegt und variieren je nach Pflegegrad. Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Beträge auf dem Stand bis 2021 basieren und sich seitdem verändert haben könnten.

Berechnung der individuellen Pflegegeldhöhe

Die individuelle Höhe des Pflegegeldes hängt vom festgestellten Pflegegrad ab. Es wird kein Einkommens- oder Vermögenscheck durchgeführt. Die einzige Voraussetzung ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in einen Pflegegrad durch den MDK oder den Prüfdienst der privaten Pflegeversicherung. Nach dieser Einstufung wird das Pflegegeld monatlich ausgezahlt. Es steht zur freien Verfügung und kann zur Finanzierung jeglicher Art von Pflegeleistungen genutzt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Pflegegeld halbiert wird, wenn die Pflegeperson nur halbtags (weniger als 14 Stunden pro Woche) pflegt. Bei einer Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen (Kombinationsleistung) wird das Pflegegeld anteilig gekürzt.

Wie Pflegegeld für 24-Stunden-Pflege verwendet werden kann

Pflegegeld der Pflegekasse Verwendung

Das Pflegegeld kann zur Finanzierung einer 24-Stunden-Pflege verwendet werden, wobei man beachten muss, dass die Kosten für eine solche Rund-um-die-Uhr-Betreuung meistens höher sind als das Pflegegeld selbst. Das Pflegegeld dient als finanzielle Unterstützung und deckt einen Teil der Kosten.

Können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert werden?

Die Nutzung des Pflegegeldes hat Auswirkungen auf andere Pflegeleistungen. Wenn Sie zum Beispiel Pflegegeld und Pflegesachleistungen (also professionelle Pflege durch einen Pflegedienst) in Anspruch nehmen wollen, wird das Pflegegeld um den gleichen Prozentsatz reduziert, wie Sie Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen.

Beispiel zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Angenommen, Sie haben Pflegegrad 3 und erhalten daher normalerweise 545 Euro Pflegegeld pro Monat. Wenn Sie jedoch entscheiden, dass Sie auch Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen wollen und diese 50% der Ihnen zustehenden Pflegesachleistungen ausmachen, dann würde Ihr Pflegegeld um 50% auf 272,50 Euro reduziert.
Die Kombinationsleistung ermöglicht es, Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander zu kombinieren, wie im obigen Beispiel dargestellt.

Pflegegeld und Pflegeunterstützungsgeld

Das Pflegeunterstützungsgeld ist ein separater Zuschuss, der gewährt wird, wenn ein Angehöriger kurzfristig die Pflege übernimmt, weil die reguläre Pflegekraft ausfällt. Die Inanspruchnahme dieses Zuschusses hat keine Auswirkungen auf das Pflegegeld.

Die Kombinationsleistung ermöglicht es, Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander zu kombinieren, wie im obigen Beispiel dargestellt.

Pflegegeld und Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat steht jedem Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad zu und wird zusätzlich zu anderen Leistungen gewährt. Er kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Die Nutzung dieses Betrags hat keine Auswirkungen auf das Pflegegeld.

Pflegegeld im Bezug zur 24-Stunden-Pflege?

Pflegegeld der Pflegekasse und 24 Stunden Pflege

Wenn wir von 24-Stunden-Pflege sprechen, dann meinen wir eine umfassende Betreuungsform, die es ermöglicht, dass Menschen, die Hilfe benötigen, in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können. Egal, ob es sich um ältere Menschen handelt, die aufgrund ihres Alters Pflege benötigen, oder um Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, die eine ständige Unterstützung benötigen – die 24-Stunden-Pflege ist darauf ausgerichtet, eine individuelle und kontinuierliche Betreuung zu gewährleisten.

Eine Pflegekraft, die im Haushalt der zu pflegenden Person lebt, bietet nicht nur körperliche Unterstützung, wie Hilfe bei der Körperpflege, beim Anziehen oder bei der Nahrungsaufnahme, sondern auch emotionale Unterstützung und Gesellschaft. Sie ist Tag und Nacht vor Ort, um sicherzustellen, dass die pflegebedürftige Person sicher und gut betreut ist. Das bedeutet aber nicht, dass die Pflegekraft rund um die Uhr arbeitet, sondern dass sie im Notfall jederzeit zur Verfügung steht.

Bei Ulmer-Pflege24 glauben wir, dass 24-Stunden-Pflege eine wesentliche Rolle dabei spielt, Menschen ein würdevolles und unabhängiges Leben zu ermöglichen, trotz körperlicher Einschränkungen oder gesundheitlicher Probleme. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, Ihnen und Ihren Liebsten diese Möglichkeit zu bieten. Durch unsere vertrauenswürdigen, kompetenten und einfühlsamen Pflegekräfte stellen wir sicher, dass Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: Die gemeinsame Zeit mit Ihren Liebsten, die Lebensqualität und die Würde des Einzelnen.

Steuerliche Aspekte des Pflegegeldes

Pflegegeld Steuerliche Aspekte bei unterschiedlichen Pflegegraden

Das Pflegegeld, das Pflegebedürftige von der Pflegeversicherung erhalten, ist steuerfrei. Es handelt sich um eine zweckgebundene Sozialleistung, die nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden muss.

Steuerliche Behandlung von Pflegegeld

Obwohl das Pflegegeld selbst steuerfrei ist, können bestimmte Aspekte der Pflege Kosten verursachen, die steuerlich relevant sind. Wenn das Pflegegeld dazu verwendet wird, um eine professionelle Pflegekraft zu bezahlen, können diese Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen oder als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden.

Absetzbarkeit von Pflegekosten

Pflegekosten, die über das Pflegegeld hinausgehen und von der pflegebedürftigen Person oder ihren Angehörigen selbst getragen werden müssen, können als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Medikamente, Hilfsmittel, Pflegedienste oder einen Platz in einem Pflegeheim. Es ist wichtig, dass alle Belege und Rechnungen aufbewahrt werden, um die Kosten nachweisen zu können.

Steuerliche Entlastung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuererleichterung erhalten. Wenn sie zum Beispiel einen Teil ihres Einkommens für die Pflege aufwenden müssen oder wenn sie aufgrund der Pflege weniger arbeiten und dadurch ein geringeres Einkommen haben, können sie unter Umständen einen Freibetrag für außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

Darüber hinaus können Pflegeleistungen, die Angehörige erbringen, unter bestimmten Voraussetzungen als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden. Hierfür muss jedoch eine gewisse formelle Gestaltung beachtet werden, beispielsweise die Ausstellung einer Rechnung und die Zahlung auf ein Bankkonto.

Es ist ratsam, sich in steuerlichen Fragen von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten zu lassen, um alle Möglichkeiten der steuerlichen Entlastung voll auszuschöpfen.

Rechte und Pflichten der Pflegebedürftigen und
pflegenden Angehörigen

Pflegegeld - Gesetzeslage in Deutschland

Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen haben sowohl Rechte als auch Pflichten im Rahmen der Inanspruchnahme von Pflegeleistungen. Diese sind sowohl durch das Sozialgesetzbuch (SGB XI), als auch durch diverse andere gesetzliche Regelungen festgelegt.

Mitwirkungspflicht bei der Begutachtung

Eine der wichtigsten Pflichten ist die Mitwirkungspflicht bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere Prüfdienste. Die Pflegebedürftigen sind verpflichtet, alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und den Gutachtern den Zugang zu ihrem häuslichen Umfeld zu ermöglichen. Dies dient dazu, den tatsächlichen Pflegebedarf festzustellen und den passenden Pflegegrad zu bestimmen.

Rechte bei Entscheidungen über die Pflege

Auf der anderen Seite haben die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen umfangreiche Rechte im Rahmen der Pflege. Sie haben das Recht auf eine individuelle, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Pflege. Sie können wählen, ob sie zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung gepflegt werden möchten und haben das Recht, den Pflegedienst oder die Pflegekraft frei zu wählen. Sie haben auch das Recht auf umfassende Beratung und Information durch die Pflegekassen und andere zuständige Stellen.

Beschwerde- und Widerspruchsverfahren

Wenn Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen mit Entscheidungen der Pflegekasse nicht einverstanden sind, etwa in Bezug auf die Feststellung des Pflegegrades, die Gewährung von Leistungen oder die Höhe des Pflegegeldes, können sie Widerspruch einlegen. Hierfür steht ein formalisiertes Widerspruchsverfahren zur Verfügung. Zudem gibt es Beschwerdestellen auf Landes- und Bundesebene, an die sich Betroffene wenden können, wenn sie Probleme mit der Pflege oder den Pflegeeinrichtungen haben.

Bedeutung des Pflegegeldes für die Pflegebedürftigen
und ihre Angehörigen

Pflegegeld, Leistungen und Angehörige

Pflegegeld spielt eine essentielle Rolle für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Es bietet finanzielle Unterstützung, um die Kosten für eine qualitativ hochwertige Pflege zu decken, sei es durch professionelle Pflegekräfte oder pflegende Angehörige. Für viele Familien stellt das Pflegegeld eine unverzichtbare finanzielle Hilfe dar, um die häusliche Pflege zu ermöglichen und den Pflegebedürftigen ein Leben in Würde und Selbstbestimmung zu gewährleisten.

Wichtigkeit einer umfassenden Information und Beratung

Die Pflegelandschaft ist komplex und für viele Betroffene und ihre Familien schwer zu durchschauen. Umfassende Information und Beratung sind daher von großer Bedeutung. Sie helfen den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen dabei, die ihnen zustehenden Leistungen zu kennen und in Anspruch zu nehmen, die richtigen Entscheidungen in Bezug auf die Pflege zu treffen und ihre Rechte effektiv durchzusetzen.

Zukünftige Herausforderungen und Perspektiven im Pflegesektor

Der Pflegesektor steht vor großen Herausforderungen. Die demografische Entwicklung führt zu einer wachsenden Anzahl von Pflegebedürftigen, während gleichzeitig der Fachkräftemangel zunimmt. Dies erfordert innovative Lösungen, um die Pflege sicherzustellen und weiter zu verbessern. Es besteht die Notwendigkeit für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, eine stärkere Unterstützung der pflegenden Angehörigen und eine Weiterentwicklung der Pflegeausbildung und -qualifikation. Zugleich eröffnen sich durch den technologischen Fortschritt neue Perspektiven, wie etwa durch digitale Pflegeanwendungen oder telemedizinische Betreuungsangebote. Die Politik, die Pflegebranche und die Gesellschaft insgesamt sind gefordert, diese Herausforderungen anzugehen und die Pflege zukunftsfähig zu gestalten.

Unterstützung durch Ulmer-Pflege24

Ulmer-Pflege 24 hilft bei Fragen zu Leistungen, Pflegegeld beantragen, Pflegegeld und 24 Stunden Pflege

Die Ulmer-Pflege24 ist ein erfahrener und engagierter Partner für Menschen mit Pflegebedarf und ihre Familien. Wir verstehen die Herausforderungen, die mit der Pflege einhergehen, und sind darauf spezialisiert, maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die den individuellen Bedürfnissen unserer Klienten entsprechen. Unser Hauptziel ist es, eine hohe Lebensqualität für die Pflegebedürftigen zu gewährleisten und den pflegenden Angehörigen Entlastung zu bieten.

Wir vermitteln sorgfältig ausgewählte und qualifizierte Pflegekräfte, überwiegend aus Osteuropa, für die 24-Stunden-Pflege zu Hause. Dabei legen wir großen Wert auf eine gute Passung zwischen der Pflegekraft und dem Pflegebedürftigen, um eine vertrauensvolle und harmonische Pflegesituation zu schaffen.

Darüber hinaus bieten wir umfassende Beratung und Unterstützung bei allen Fragen rund um die Pflege. Wir informieren Sie über die verschiedenen Pflegeleistungen und helfen Ihnen dabei, die Ihnen zustehenden Leistungen zu beantragen und zu erhalten. Mit Ulmer-Pflege24 haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der Sie in allen Phasen der Pflege begleitet und unterstützt.

Für Ihr persönliches Anliegen kontaktieren Sie bitte die Ulmer-Pflege24 direkt unter info@ulmer-pflege24.de oder telefonisch am Hauptsitz in Schelklingen unter der Telefonnummer 07394 933458-0.

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