(aktualisiert 09.05.2023)

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte zu Pflegesachleistungen

Die Wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Pflegesachleistungen unterstützen pflegebedürftige Personen bei häuslicher Pflege, einschließlich 24-Stunden-Pflege

  • Anspruchsberechtigt sind Personen mit Pflegegrad 2 bis 5

  • Unterschiede zwischen Pflegegeld (direkte finanzielle Unterstützung) und Pflegesachleistungen (Dienstleistungen durch Pflegedienste)

  • Kombinationsleistung: anteilige Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen und Pflegegeld

  • Umwandlungsanspruch: Pflegesachleistungen in andere Leistungen umwandeln, z. B. in zusätzliches Pflegegeld

  • Beantragung von Pflegesachleistungen in sechs Schritten:

    1. Antrag auf Pflegegrad

    2. Begutachtung durch MDK oder anderen unabhängigen Gutachter

    3. Entscheidung über Pflegegrad und Leistungsansprüche

    4. Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes oder einer 24-Stunden-Pflegekraft

    5. Vertragsschluss mit dem Pflegedienst oder der 24-Stunden-Pflegekraft

    6. Abrechnung der Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse

  • Wichtig: rechtzeitige Antragstellung und Informationsbeschaffung über Optionen und Anbieter

Die Pflege von Angehörigen ist eine wichtige, aber oft herausfordernde Aufgabe, die viele Menschen im Laufe ihres Lebens bewältigen müssen. Pflegesachleistungen können eine große Hilfe für pflegebedürftige Personen und ihre Familien sein. In diesem Artikel möchten wir Ihnen eine umfassende Einführung in das Thema Pflegesachleistungen geben, um Ihnen zu helfen, die bestmögliche Unterstützung für sich oder Ihre Lieben zu finden. Wir werden die verschiedenen Aspekte von Pflegesachleistungen beleuchten, einschließlich der gesetzlichen Grundlagen, der Finanzierung, der Voraussetzungen und der verschiedenen Leistungen, die im Rahmen dieser Sachleistungen angeboten werden.

Was sind Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen einfach erkklärt

Pflegesachleistungen sind Leistungen, die von der Pflegeversicherung in Deutschland gewährt werden, um pflegebedürftigen Personen bei der häuslichen Versorgung durch professionelle Pflege zu unterstützen. Sie sind eine Alternative oder Ergänzung zum Pflegegeld, das pflegebedürftigen Personen zur Verfügung gestellt wird, um die häusliche Pflege (24 Stunden Pflege) selbst zu organisieren und zu finanzieren.

Pflegesachleistungen umfassen eine Reihe von Diensten und Hilfsmitteln, wie zum Beispiel Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität), hauswirtschaftliche Unterstützung, medizinische Behandlungspflege, Pflegehilfsmittel und technische Hilfen. Zudem können sie auch die Kosten für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege sowie Tages- und Nachtpflege abdecken. Die Höhe der Pflegesachleistungen hängt vom festgestellten Pflegegrad (Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5) ab und kann je nach Bedarf mit dem Pflegegeld kombiniert werden.

Beispiele zu Pflegesachleistungen

Häusliche Pflege von liebevollen 24h Betreuuerinnen

Im Folgenden finden Sie einige Beispiele wie die Pflegesachleistungen verwendet werden können


Körperliche Pflegeunterstützung:

Pflegerische Betreuungsunterstützung:

Haushaltsunterstützung:

Fachliche Pflegeanleitung:

Voraussetzungen für Pflegesachleistungen

Voraussetzungen um Pflegesachleistungen zu erhalten

Bevor Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss der Pflegebedürftige einen Pflegegrad zugewiesen bekommen. Die Pflegegradbestimmung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder den von der Pflegekasse beauftragten Gutachter. Sie bewerten den Grad der Selbstständigkeit und die Beeinträchtigungen in verschiedenen Lebensbereichen, um den passenden Pflegegrad festzulegen. Anschließend muss ein Antrag auf Pflegesachleistungen bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden, der in der Regel schriftlich eingereicht werden muss. Die Pflegekasse prüft den Antrag und entscheidet über die Bewilligung der Pflegesachleistungen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Dies sollte innerhalb der im Ablehnungsbescheid genannten Frist geschehen und eine Begründung für den Widerspruch enthalten. In einigen Fällen kann es ratsam sein, sich hierbei durch einen Rechtsanwalt oder einen Sozialverband unterstützen zu lassen.

Gesetzliche Vorgaben und Zuschüsse zur Pflegesachleistungen

gesetzliche Anforderungen der pflegekassen

Das Sozialgesetzbuch (SGB) XI legt die Rahmenbedingungen für die Soziale Pflegeversicherung in Deutschland fest und definiert in § 36 die Pflegesachleistungen. Gemäß diesem Gesetz haben pflegebedürftige Personen der Pflegegrade 2 bis 5 bei häuslicher Pflege, einschließlich der 24-Stunden-Pflege, Anspruch auf Pflegesachleistungen. Diese beinhalten körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Unterstützung bei der Haushaltsführung (häusliche Pflegehilfe). Das Ziel dieser Unterstützungsleistungen ist es, die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten der Pflegebedürftigen so weit wie möglich zu mindern und eine Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit zu verhindern.

In Abhängigkeit vom Pflegegrad werden Pflegesachleistungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag pro Monat gewährt:

Die häusliche Pflegehilfe, einschließlich der 24-Stunden-Pflege, kann auch in Anspruch genommen werden, wenn die pflegebedürftige Person außerhalb ihres eigenen Haushalts betreut wird, jedoch nicht bei stationärer Pflege. Die Pflegekassen kooperieren mit ambulanten Pflegediensten, die über entsprechende Verträge verfügen, oder schließen Verträge mit Einzelpersonen ab, um qualifizierte Pflegekräfte für die häusliche Pflegehilfe bereitzustellen.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__36.html

Verwendung der Pflegesachleistungen bei 24 Stunden Pflege

Pflegekraft hilft zu Pflegender Dame

Menschen mit einem Pflegegrad zwischen 2 und 5, die rund um die Uhr zu Hause betreut werden, haben Anspruch auf Pflegesachleistungen. Dies gilt auch, wenn die 24-Stunden-Pflege nicht im eigenen Zuhause der betroffenen Person stattfindet, sondern beispielsweise bei Angehörigen oder am Arbeitsplatz (siehe LSG Urteil Baden Württemberg vom 17.08.2022).

Falls eine professionelle 24-Stunden-Pflegekraft tätig ist, können Sie bei Ihrer Pflegekasse Pflegesachleistungen beantragen. Diese Leistungen werden allerdings nicht direkt an Sie ausgezahlt. Eine Agentur für 24 Stunden Pflegekräfte (wie die Ulmer-Pflege 24), rechnet die Kosten direkt mit der Pflegekasse ab.

Wenn die entstandenen Kosten den leistungsabhängigen Betrag Ihres Pflegegrades überschreiten, müssen Sie den Differenzbetrag selbst tragen. Nutzen Sie jedoch nicht den vollen Leistungsbetrag, können Sie den verbleibenden Betrag über Kombinationsleistungen oder den Umwandlungsanspruch anderweitig verwenden. Nähere Informationen dazu finden Sie in den folgenden Abschnitten.

Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Unterschied von Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind zwei verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung in Deutschland, die unterschiedliche Zwecke erfüllen und auf verschiedene Weise in Anspruch genommen werden können.

Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die direkt an die pflegebedürftige Person oder deren gesetzlichen Vertreter ausgezahlt wird. Es dient dazu, die Kosten für die selbst organisierte häusliche Pflege zu decken, beispielsweise für pflegende Angehörige, Freunde oder Nachbarn, die die Pflege übernehmen.
Das Pflegegeld wird monatlich ausgezahlt und kann nach eigenem Ermessen für pflegerische oder betreuende Maßnahmen verwendet werden.

Pflegesachleistungen hingegen sind Leistungen, die von professionellen Pflegediensten erbracht werden. Anstatt einer finanziellen Unterstützung erhält die pflegebedürftige Person konkrete Pflege- und Betreuungsmaßnahmen von einem ambulanten Pflegedienst oder einer 24-Stunden-Pflegekräfte-Agentur.
Die Kosten für diese Leistungen werden direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse abgerechnet.

Der Hauptunterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen liegt somit in der Art der Unterstützung: Pflegegeld ist eine finanzielle Hilfe zur selbst organisierten Pflege, während Pflegesachleistungen konkrete Dienstleistungen durch professionelle Pflegekräfte darstellen. Je nach individuellen Bedürfnissen und Situation können pflegebedürftige Personen entweder Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beiden (Kombinationsleistung) in Anspruch nehmen.

Kombinationsleistung: Anteilige Pflegesachleistungen und Pflegegeld bei einer 24 Stunden Pflege

Kombinationsleistungen

Die Kombinationsleistung ist eine flexible Option für pflegebedürftige Personen, die sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen möchten. Dies kann insbesondere bei einer 24-Stunden-Pflege von Vorteil sein, da unterschiedliche Aspekte der Pflege und Betreuung abgedeckt werden können.

Durch die Kombinationsleistung können pflegebedürftige Personen die Vorteile beider Pflegeleistungen nutzen, indem sie die häusliche Betreuung teilweise selbst organisieren und zugleich professionelle Pflegekräfte für bestimmte Aufgaben einsetzen. Dies ermöglicht eine individuell angepasste Versorgung, die den Bedürfnissen und Wünschen der pflegebedürftigen Person entspricht.

Bei einer 24-Stunden-Pflege kann beispielsweise ein Teil der Betreuung durch pflegende Angehörige oder Freunde erfolgen, während für spezielle pflegerische oder medizinische Aufgaben professionelle Pflegekräfte einer 24-Stunden-Pflegekräfte-Agentur oder eines ambulanten Pflegedienstes hinzugezogen werden. Auf diese Weise können die Vorteile des Pflegegeldes für selbst organisierte Pflege und die Sicherheit und Qualität der Pflegesachleistungen durch professionelle Pflegekräfte miteinander kombiniert werden.

Um die Kombinationsleistung in Anspruch zu nehmen, müssen pflegebedürftige Personen ihren Bedarf an Pflegegeld und Pflegesachleistungen entsprechend aufteilen. Die Höhe des jeweiligen Anteils richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person. Die genaue Aufteilung der Leistungen sollte in Absprache mit der Pflegekasse und den beteiligten Pflegekräften oder Pflegediensten erfolgen, um eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.

Umwandlungsanspruch: Pflegesachleistungen umwandeln bei einer 24-Stunden-Pflege

Umwandlungsanspruch der Leistungen

Der Umwandlungsanspruch ermöglicht es pflegebedürftigen Personen, nicht genutzte Pflegesachleistungen in andere Leistungen der Pflegeversicherung umzuwandeln. Dies kann bei einer 24-Stunden-Pflege besonders hilfreich sein, um flexibel auf die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen der pflegebedürftigen Person einzugehen.

Wenn beispielsweise in einem bestimmten Monat nicht der gesamte Betrag der Pflegesachleistungen benötigt wird, kann der verbleibende Betrag in alternative Pflegeleistungen wie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege oder zur Finanzierung von Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfen genutzt werden. Dies gibt pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen mehr Freiheit und Flexibilität bei der Organisation der 24-Stunden Betreuung.

Um den Umwandlungsanspruch in Anspruch zu nehmen, ist es wichtig, die Pflegekasse über die geplante Umwandlung von Pflegesachleistungen in andere Leistungen zu informieren. Die Pflegekasse kann dann entsprechende Empfehlungen geben und bei der Planung und Organisation der alternativen Leistungen unterstützen.

Bei einer häuslichen rund um die Uhr Betreuung kann der Umwandlungsanspruch dazu beitragen, die Versorgung der pflegebedürftigen Person optimal auf ihre individuellen Bedürfnisse und Lebenssituation abzustimmen. So können beispielsweise zusätzliche Leistungen für die Entlastung pflegender Angehöriger oder für die Anschaffung von Hilfsmitteln, die den Alltag der pflegebedürftigen Person erleichtern, finanziert werden. Der Umwandlungsanspruch stellt somit eine wichtige Ergänzung zur Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen dar, um eine bestmögliche Betreuung zu gewährleisten.

Pflegesachleistungen beantragen

Erfolgreicher Antrag bei den Pflegekassen

Um Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege, einschließlich einer 24-Stunden-Pflege, in Anspruch zu nehmen, müssen pflegebedürftige Personen oder ihre Angehörigen den Antrag auf Einstufung zum Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Hier sind die wichtigsten Schritte, um Pflegesachleistungen zu beantragen:

  1. Antrag auf Pflegegrad: Zunächst muss ein Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse gestellt werden, falls noch kein Pflegegrad vorhanden ist. Der Antrag kann formlos eingereicht werden, indem man die Pflegekasse telefonisch oder schriftlich darüber informiert, dass man Pflegeleistungen der Pflegeversicherung beantragen möchte.

  2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen unabhängigen Gutachter: Nachdem der Antrag eingereicht wurde, wird die Pflegekasse einen Gutachter beauftragen, die Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad festzustellen. Der Gutachter wird die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung besuchen und anhand eines standardisierten Verfahrens den Pflegegrad ermitteln.

  3. Entscheidung über den Pflegegrad: Nachdem der Gutachter seinen Bericht an die Pflegekasse übermittelt hat, wird die Pflegekasse eine Entscheidung über den Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungsansprüche treffen. Die pflegebedürftige Person erhält dann einen schriftlichen Bescheid, in dem der Pflegegrad und die gewährten Pflegeleistungen, wie Pflegesachleistungen, aufgeführt sind.

  4. Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes oder einer 24-Stunden-Pflegekraft: Sobald der Pflegegrad feststeht und der Anspruch auf Pflegesachleistungen bestätigt wurde, können die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen einen geeigneten ambulanten Pflegedienst oder eine 24-Stunden-Pflegekraft auswählen. Die Pflegekasse kann dabei helfen, einen passenden Anbieter zu finden und Informationen über Vertragspartner zur Verfügung stellen.

  5. Vertrag mit dem Pflegedienst oder der 24-Stunden-Pflegekraft: Ein Vertrag muss zwischen der pflegebedürftigen Person (oder ihren gesetzlichen Vertretern) und dem ausgewählten Pflegedienst oder der 24-Stunden-Pflegekraft geschlossen werden. Dieser Vertrag sollte alle relevanten Aspekte der Pflege, wie Umfang der Leistungen, Kosten und Abrechnungsmodalitäten, regeln.

  6. Abrechnung der Pflegesachleistungen: Der Pflegedienst oder die 24-Stunden-Pflegekraft rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen müssen sich somit nicht um die Abrechnung kümmern.

Es ist wichtig, den Antrag auf Pflegesachleistungen rechtzeitig zu stellen und sich über die verfügbaren Optionen und Anbieter zu informieren, um eine optimale Versorgung der pflegebedürftigen Person sicherzustellen.

Zusammenfassend sind Pflegesachleistungen ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Pflege, insbesondere bei der 24-Stunden-Pflege. Wenn Sie Fragen zum Thema haben oder weitere Unterstützung benötigen, steht Ihnen das Team von Ulmer-Pflege24 gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Für Ihr persönliches Anliegen kontaktieren Sie bitte die Ulmer-Pflege24 direkt unter info@ulmer-pflege24.de oder telefonisch am Hauptsitz in Schelklingen unter der Telefonnummer 07394 933458-0.

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