(aktualisiert 06.07.2023)
Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die es Arbeitnehmern ermöglicht, sich kurzfristig von der Arbeit freizustellen, um die Pflege eines nahestehenden Angehörigen zu organisieren.
Anträge für das Pflegeunterstützungsgeld werden bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen gestellt, benötigte Unterlagen sind ein Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld und eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen.
Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Pflegegrades des pflegebedürftigen Angehörigen und ob in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Pflegezeit Einmalzahlungen im Arbeitsentgelt erfolgt sind.
Das Pflegeunterstützungsgeld wird monatlich ausgezahlt und kann für verschiedene Zwecke verwendet werden, einschließlich der Finanzierung einer 24h Pflege. Es kann auch mit anderen Leistungen kombiniert werden.
Für das Pflegeunterstützungsgeld gelten bestimmte steuerliche Regeln. Es ist steuerfrei, und Pflegende können unter Umständen weitere steuerliche Vorteile geltend machen.
Mehrere nahe Angehörige können das Pflegeunterstützungsgeld aufteilen, um gemeinsam die Pflege eines Angehörigen zu organisieren.
Als führende Agentur in der 24-Stunden-Pflege, hat die Ulmer-Pflege24 tiefgreifendes Verständnis für die Bedürfnisse und Anforderungen von pflegenden Angehörigen und deren Liebsten. Ein Kernpunkt unserer Arbeit ist dabei das Pflegeunterstützungsgeld, das von der Pflegeversicherung bereitgestellt wird. Es ist ein entscheidendes Element der Pflegefinanzierung, das von großer Bedeutung ist und dennoch oft übersehen wird.
Lesen Sie weitere Informationen über: Zuschüsse der Pflegekasse
Was ist Pflegeunterstützungsgeld?
Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine gesetzlich festgelegte Leistung, die in Paragraf 44a SGB XI geregelt ist. Es wurde geschaffen, um berufstätigen Familienmitgliedern dabei zu helfen, die Pflege eines Angehörigen kurzfristig zu organisieren. Dies wurde durch das 2015 verabschiedete Pflegezeitgesetz ermöglicht, das Ihnen dabei helfen soll, Ihre beruflichen Verpflichtungen und die Pflegebedürfnisse Ihrer Angehörigen besser in Einklang zu bringen.
Das Gesetz ermöglicht es Arbeitnehmern, bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit freizunehmen, wenn ein Angehöriger akut pflegebedürftig wird. Während dieser zehn Tage können Sie sich darauf konzentrieren, die Pflege eines nahen Familienmitglieds zu organisieren oder sicherzustellen. Und das Beste daran ist, dass Sie während dieser Zeit eine Lohnersatzleistung erhalten, das Ihre Einnahmen bis zu zehn Tage lang ersetzt.
Auf diese Weise können Sie in dringenden Pflegesituationen bei Ihren Angehörigen sein, die notwendigen Vorkehrungen treffen und müssen dabei nicht vollständig auf Ihr Einkommen verzichten. Ähnlich wie Eltern, die Krankengeld erhalten, wenn sie sich um ihr krankes Kind kümmern müssen, erhalten Sie diese Lohnersatzleistung von der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.
Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld in 2023?
Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes variiert je nach Ihrer individuellen Gehalts Situation:
Falls Sie in den letzten 12 Monaten keine Einmalzahlungen erhalten haben:
Falls Ihr Gehalt in diesem Zeitraum keine Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld enthielt, erhalten Sie 90 Prozent Ihres entgangenen Nettolohns als Pflegeunterstützungsgeld.
Falls Sie in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen erhalten haben:
Sollten Sie solche Einmalzahlungen erhalten haben, steigt das Pflegeunterstützungsgeld auf 100 Prozent Ihres entgangenen Nettogehalts. Dabei spielt die Höhe dieser Einmalzahlungen keine Rolle.
Zusammenfassend bedeutet dies: Bei einem Arbeitsausfall aufgrund von Pflegeaufgaben werden bei Vorhandensein von Einmalzahlungen immer 100 Prozent Ihres Nettolohns als Pflegeunterstützungsgeld ausgezahlt. Ohne solche Zahlungen erhalten Sie 90 Prozent Ihres Nettolohns.
Ein wichtiger Hinweis: Das Pflegeunterstützungsgeld ist auf 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung pro Tag begrenzt, gemäß Paragraf 233 Absatz 3 im Sozialgesetzbuch V.
Das bedeutet, dass der Höchstbetrag für einen Tag ab dem 1. Januar 2023 bei 116,38 Euro liegt.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld
Für den Erhalt des Pflegeunterstützungsgeldes ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse notwendig. Hierbei sollten folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die Pflegesituation tritt unerwartet und plötzlich auf.
Sie sind ein enger Verwandter der pflegebedürftigen Person.
Ihr Angehöriger ist bereits als pflegebedürftig eingestuft oder es ist wahrscheinlich, dass in naher Zukunft eine Pflegebedürftigkeit entstehen wird.
Sie sind berufstätig und benötigen eine kurzfristige Arbeitsbefreiung.
Der pflegebedürftige Angehörige ist bei einer deutschen Krankenkasse versichert, kann jedoch auch außerhalb Deutschlands wohnen.
Sobald die Pflegebedürftigkeit abzusehen ist, sind Sie dazu verpflichtet, schnellstmöglich einen Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse bzw. dem Pflegeversicherungsunternehmen des Pflegebedürftigen einzureichen. Zusammen mit dem Antrag ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, welche die Pflegebedürftigkeit Ihres pflegebedürftigen Angehörigen bestätigt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Pflegeunterstützungsgeld in Deutschland eine wichtige finanzielle Hilfe für pflegende Angehörige ist. Es ermöglicht es ihnen, ihre Liebsten zu Hause zu pflegen und dabei eine angemessene Unterstützung zu erhalten. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Voraussetzungen zu beachten, um Anspruch auf dieses Pflegegeld zu haben.
Pflegeunterstützungsgeld unter mehreren Angehörigen aufteilen
Mehrere Personen können sich das Pflegeunterstützungsgeld teilen. Dies ist möglich, wenn mehrere Angehörige zusammen an der Pflege eines Familienmitglieds arbeiten, das sich in einer akuten Krisensituation befindet und Pflege benötigt. In diesem Fall wird die Zeit der Arbeitsverhinderung in separate Abschnitte aufgeteilt und den jeweiligen Pflegepersonen zugeordnet.
Zum Beispiel: Wenn sich zwei Personen die Pflege teilen, könnte eine Person die ersten vier Tage abdecken und die andere die folgenden sechs Tage. Das Pflegeunterstützungsgeld kann für insgesamt zehn Arbeitstage beantragt werden und wird gerecht unter den Pflegenden aufgeteilt. Die Aufteilung basiert auf der Anzahl der Tage, an denen jede Person die Pflege geleistet hat bzw. einen Verdienstausfall hatte.
Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld
Die Antragstellung für das Pflegeunterstützungsgeld ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer finanziellen Entlastung für pflegende Angehörige. Um diesen Prozess so einfach und transparent wie möglich zu gestalten, haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Zuständige Behörden und Antragswege
Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Zuständig für die Antragsbearbeitung ist daher in der Regel Ihre Pflegekasse, die oft ein Teil Ihrer Krankenkasse ist. Der Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld kann schriftlich, telefonisch oder in manchen Fällen auch online gestellt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab bei der jeweiligen Kasse zu informieren, welche Wege der Antragstellung bevorzugt werden.
Benötigte Unterlagen und Dokumente
Für die Beantragung des Pflegeunterstützungsgeldes benötigen Sie in erster Linie den Nachweis, dass die Person einen anerkannten Pflegegrad hat. Zudem muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, die bestätigt, dass die pflegebedürftige Person während des geplanten Zeitraums der Verhinderungspflege tatsächlich pflegebedürftig ist. Weiterhin ist es erforderlich, den Zeitraum der Verhinderungspflege anzugeben. Halten Sie hierzu am besten schon vor Antragstellung alle relevanten Dokumente bereit.
Antragsfristen und Bearbeitungszeiten
Es gibt keine festgelegten Fristen für die Beantragung des Pflegeunterstützungsgeldes, es sollte jedoch so früh wie möglich geschehen. Die Pflegekasse hat nach Eingang des Antrags in der Regel etwa 5 Wochen Zeit, um über den Antrag zu entscheiden. Sollte es zu Verzögerungen kommen, lohnt sich eine Nachfrage bei der Pflegekasse. Es ist wichtig zu wissen, dass das Pflegeunterstützungsgeld rückwirkend nicht gewährt wird, daher ist eine frühzeitige Antragstellung ratsam.
Auszahlung und Verwendung des Pflegeunterstützungsgeldes
Das Pflegeunterstützungsgeld stellt eine wichtige finanzielle Hilfe dar, besonders im Kontext der 24-Stunden-Pflege. In Bezug auf die Auszahlungsmodalitäten erfolgt die Zahlung des Pflegeunterstützungsgeldes in der Regel monatlich und direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person oder des gesetzlichen Vertreters.
Nun fragen Sie sich bestimmt, welche Verwendungsmöglichkeiten es für das Pflegeunterstützungsgeld gibt. Es kann in erster Linie zur Deckung der Kosten für Pflegemaßnahmen und Hilfsmittel verwendet werden. In einem 24-Stunden-Pflegekontext könnte es zum Beispiel die Kosten für eine professionelle Pflegekraft abdecken, die den pflegebedürftigen Menschen im Alltag unterstützt.
Erfreulicherweise ist das Pflegeunterstützungsgeld flexibel und kann mit anderen Leistungen der Pflegeversicherung kombiniert werden. Ein Beispiel dafür ist die sogenannte Verhinderungspflege, die greift, wenn die reguläre Pflegeperson aufgrund von Krankheit oder Urlaub vorübergehend ausfällt. In diesem Fall kann das Pflegeunterstützungsgeld dazu genutzt werden, eine Ersatzpflegekraft zu finanzieren.
Steuerliche Aspekte des Pflegeunterstützungsgeldes
Das Thema Steuern ist oft komplex, doch es ist wichtig zu wissen, dass das Pflegeunterstützungsgeld in Deutschland steuerfrei ist. Es fällt also nicht in die Kategorie der zu versteuernden Einkünfte und ist daher nicht in der jährlichen Einkommensteuererklärung anzugeben.
Gerne beraten wir Sie bei Fragen oder Unklarheiten zum Thema Pflegeunterstützungsgeld.
Mit unserer 24 Stunden Pflegevermittlung, der langjährigen Expertise und unserem Engagement möchten wir dazu beitragen, die Pflegesituation in Deutschland zu verbessern.
Für Ihr persönliches Anliegen kontaktieren Sie bitte die Ulmer-Pflege24 direkt unter info@ulmer-pflege24.de oder telefonisch am Hauptsitz in Schelklingen unter der Telefonnummer 07394 933458-0.
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