Osteuropäische Pflegekräfte zur häuslichen 24 Stunden Pflege / 24 Std. Seniorenbetreuung

Die von uns vermittelten Betreuungskräfte sind bei einem unserer osteuropäischen Partnerunternehmen angestellt und werden gemäß dem EU Entsendegesetz für einen vorab definierten Zeitraum nach Deutschland entsandt.

Die osteuropäischen Behörden erteilen der Pflegekraft bei erfüllten rechtlichen Voraussetzungen die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Abführung der Sozialabgaben das A1 Formular. Dieses legt die Pflegekraft Ihnen bei Ankunft vor, sodass Sie den Beleg für eine legale Beschäftigung haben.

Stetiger Dialog mit unseren Partnern

Mit unseren zuverlässigen osteuropäischen Partnern stehen wir in ständigem Dialog um Änderungen in der Gesetzeslage sofort in unsere Abwicklung einzubinden und um unseren strengen Qualitätskriterien gerecht zu werden.

Illegale Beschäftigung von Pflegepersonal

Leider werden in Deutschland noch immer Tausende osteuropäischer Pflegekräfte illegal beschäftigt. Diese sind weder versichert noch unterliegen sie vertraglich geregelter Pflichten.

Wird dem privaten Auftraggeber die Beschäftigung von illegalen Pflegekräften nachgewiesen, muss mit harten Strafen gerechnet werden. Hierzu reicht meist der Hinweis eines Nachbarn an das Hauptzollamt um solchen Beschäftigungsverhältnissen auf die Schliche zu kommen.

Folgende Strafen und Nachzahlungen sind nach dem deutschen Recht die Folge illegaler Beschäftigung:

  • Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis: Bußgeld bis zu 500.000,-€
  • Alle Sozialabgaben und Steuern müssen nachbezahlt werden
    (Beispiel: Beschäftigung einer Pflegekraft für 1500,-€/Monat, die direkt schwarz bezahlt werden über 3 Jahre: ergibt eine Nachzahlung aller Abgaben in Höhe von 100.000,-€)
  • Hinterziehung von Lohnsteuer: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
SteuerhinterziehungStrafeFreiheitsstrafe
… bis zu 1.000 €Einstellung gegen Auflage 
… bis zu 50.000 €Geldstrafe 
… bis zu 100.000 €Freiheits- oder Geldstrafe… kann auf Bewährung ausgesetzt werden
… bis zu 1.000.000 €Freiheits- und evtl. Geldstrafe… kann auf Bewährung ausgesetzt werden
… mehr als 1.000.000 €Freiheits- und evtl. Geldstrafe… kann auf Bewährung ausgesetzt werden

Ab einer hinterzogenen Summe von 10.000€ muss der Beschuldigte mit einem Eintrag ins Führungszeugnis rechnen.

Wir raten Ihnen dringend von einer illegalen Beschäftigung einer Pflegekraft ab. Lassen Sie sich von uns zu einer 24 Stunden Pflege unverbindlich beraten.

Teilen auf:

Weitere Berichte

Kategorien

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Wann dürfen wir Sie zurückrufen?

Einfach per Rechnung nach Hause bestellen:

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden