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Steuerliche Betrachtung im Pflegefall (Absetzbarkeit)

Wir können Ihnen lediglich einen Anhaltspunkt in Sachen Steuervorteile geben. Wir empfehlen Ihnen eine Beratung bei einem Steuerberater.

Seit dem 01.01.2009 können nach dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen alle haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen, bis zu einer Höhe von 4.000,- € jährlich steuerlich in Abzug gebracht werden. Angehörige, die Kosten für die 24 Stunden Pflege von Familienmitgliedern tragen, haben ebenfalls die Möglichkeit, einen Teil der Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.

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