Eine 24-Stunden-Pflegekraft darf keine medizinischen Behandlungen oder Pflegeleistungen durchführen, die eine spezielle Ausbildung erfordern.
Dazu gehören:
- das Setzen von Injektionen
- das Anlegen von Verbänden und Wundversorgung
- das Verabreichen von Medikamenten
- Gesundheitsüberwachung: Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Versorgung mit Kompressionsstrümpfen
- Behandlung eines Dekubitus
- Pflege von Ports
- Absaugen der oberen Atemwege
- Inhalation
- Stomaversorgung
- Versorgung von Ernährungssonden bei enteraler Ernährung
- Katheterpflege und -wechsel
Diese Aufgaben müssen von qualifiziertem medizinischem Fachpersonal, wie Krankenschwestern oder ausgebildeten Pflegern übernommen werden.
Die 24-Stunden-Pflege kann jedoch zahlreiche unterstützende Tätigkeiten wie Hilfe bei der Körperpflege, Unterstützung beim Essen, Begleitung zu Arztbesuchen oder Haushaltsführung, übernehmen.

