(aktualisiert am 06.07.2023)

Für Menschen mit Pflegebedarf ist die Anpassung des Wohnraums von großer Bedeutung, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Die 24-Stunden-Pflege stellt dabei eine Option dar, um im Alltag Unterstützung zu erhalten. Doch wie sieht es mit der Finanzierung der Wohnraumanpassungen aus? Wie sieht eine barrierefreie Wohnraumanpassung aus? Und wer trägt die Kosten?

Wohnraumanpassungen: Was ist das und warum sind sie wichtig?

Unter Wohnraumanpassungen versteht man bauliche Maßnahmen, die dazu dienen, den Wohnraum an die Bedürfnisse von Menschen mit Pflegebedarf anzupassen. Diese Anpassungen sind von großer Relevanz, da sie Barrierefreiheit, Sicherheit und Komfort im eigenen Zuhause gewährleisten sollen.

Wer auch mit einem hohen Pflegegrad zuhause leben möchte, kann bei der Pflegekasse Zuschüsse für Wohnraumanpassunganfordern.

Die Wohnraumanpassung ist nicht nur wichtig, um für Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen ein optimales Lebensumfeld zu schaffen – auch für die Pflegekräfte im Rahmen einer 24 Stunden Pflege ist die Anpassung von enormer Bedeutung. Eine optimale Versorgung kann nur dann erfolgen, wenn der Arbeitsplatz auch dafür ausgelegt ist. Mit der Wohnraumanpassung bilden Sie das Fundament für eine vernünftige 24 Stunden Pflege.

Die 24-Stunden-Pflege: Was ist das und wie kann es helfen?

Bei der 24-Stunden-Pflege handelt es sich um eine Form der häuslichen Pflege, bei der eine Pflegekraft rund um die Uhr im Haushalt des Pflegebedürftigen anwesend ist. Dies bietet zahlreiche Vorteile, da eine kontinuierliche Betreuung und Unterstützung gewährleistet werden kann. Im Vergleich zu anderen Pflegeformen, wie der ambulanten oder teilstationären Pflege, ermöglicht die 24-Stunden-Pflege ein hohes Maß an individueller Betreuung und Aufmerksamkeit.

Der Ratgeber Pflege des Gesundheitsministeriums bietet einen detaillierten Überblick über den Alltag von Pflegebedürftigen.

Mit der 24-Stunden Pflege bleibt die vertraute Umgebung erhalten und gewohnte Abläufe können beibehalten werden. Dies ist besonders wichtig für Senioren, die an ihrem gewohnten Zuhause hängen und sich dort am wohlsten fühlen. Im Gegensatz dazu ist das Wohnumfeld bei anderen Pflegeformen häufig schon an die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Personen angepasst. Dennoch sollte auch der konkrete Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Wenn sich der Zustand des Angehörigen verschlechtert, kann es vorkommen, dass das betreute Wohnen nicht mehr geeignet ist, um den erforderlichen Pflegebedarf zu decken. In der 24-Stunden-Pflege hingegen kann die Betreuung bei Bedarf jederzeit angepasst werden. Dies ermöglicht eine flexiblere und individuellere Pflege, die sich den sich ändernden Bedürfnissen anpassen kann. Senioren haben oft den Wunsch, so lange wie möglich in ihrem eigenen Zuhause zu bleiben. Die Kombination aus 24 Stunden Pflege und der bezuschussten Wohnraumanpassung ist hier also die optimale Lösung.

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Wohnraumanpassungen für häusliche 24 Stunden Pflege

Finanzierung der Wohnraumanpassung durch die Pflegekasse

Um Wohnraumanpassungen zu finanzieren, kann man auf Unterstützung durch die Pflegekasse hoffen. Allerdings sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, um finanzielle Zuschüsse zu erhalten. Die Beantragung dieser Zuschüsse bei der Pflegekasse ist ein wichtiger Schritt, um die Kosten für die Wohnraumanpassungen abzudecken. Die Höhe der finanziellen Unterstützung variiert je nach individuellem Bedarf, und es können auch Eigenleistungen erforderlich sein.

Im Rahmen der Pflegeleistungen unterstützen Pflegekassen die Anpassung des Wohnraums für pflegebedürftige Personen mit einer einmaligen finanziellen Zuwendung von bis zu 4.000 Euro für alle barrierefreien Maßnahmen pro Pflegebedürftigem. Wenn sich der Pflegebedarf ändert und weitere Umbauten erforderlich sind, kann die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen erneut Zuschüsse gewähren.

Damit eine 24 Stunden Pflege in den heimischen vier Wänden möglich ist, muss die Wohnung in den meisten Fällen barrierefrei gemacht werden.

Erforderliche Bedingungen gemäß § 40 SGB XI

Eine finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse setzt in erster Linie einen anerkannten Pflegegrad voraus. Darüber hinaus müssen wohnraumverbessernde Maßnahmen allgemein eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Die Maßnahmen ermöglichen überhaupt erst eine häusliche Pflege.

  2. Die Umbauten erleichtern die häusliche Pflege erheblich und reduzieren die Belastung für den Pflegebedürftigen oder die Pflegepersonen.

  3. Die Umbaumaßnahmen ermöglichen eine selbstständigere Lebensführung.

Beispiele für Wohnraumanpassungen, die von der Pflegekasse finanziert werden können

Es gibt verschiedene Wohnraumanpassungen, die von der Pflegekasse finanziell unterstützt werden können. Dazu gehören beispielsweise der Einbau von Rampen und Aufzügen, die Anpassung von Badezimmern und Küchen, die Installation von Treppenliften und elektrischen Türöffnern sowie die Einrichtung von barrierefreien Wohn- und Schlafbereichen. Durch die Finanzierung dieser Anpassungen wird ein sicherer und komfortabler Wohnraum geschaffen.

Bei der Planung und Umsetzung von Wohnraumanpassungen ist die Zusammenarbeit mit qualifizierten Fachleuten von großer Bedeutung. Eine fachliche Beratung hilft dabei, die individuellen Bedürfnisse zu erkennen und die passenden Anpassungen vorzunehmen. Die Auswahl von zuverlässigen Handwerkern und Dienstleistern gewährleistet eine professionelle Umsetzung der Maßnahmen.

Was gilt nicht als Wohnraumanpassung?

Pflegekassen sind sehr genau und betrachten jede einzelne, geplante Maßnahme sehr kritisch, bevor ein Zuschuss gezahlt wird. Umso wichtiger ist es, dass man vorab weiß, welche Anschaffungen und Veränderungen in keinem Fall bezuschusst werden. Dazu gehört laut Definition alles, was bewegt werden kann.

Ist eine Anschaffung im Sinne des Pflegegrades sinnvoll, aber nicht stationär, zählt es nicht zum Bereich der Wohnraumanpassung und wird somit nicht bezuschusst. Hierzu gehören beispielsweise

Hierbei handelt es sich im medizinischen Sinne um Hilfsmittel, die ärztlich verordnet werden können.

Folgende Umbaumaßnahmen werden von der Pflegekasse finanziert:

  1. Anpassungen der Wohnumgebung an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen, wie zum Beispiel der Einbau von Fenstern mit Griffen in einer Höhe, die rollstuhlgerecht ist. Ebenso werden Aufzüge und stationäre Treppenlifte finanziell unterstützt.

  2. Umfassende Maßnahmen, die einen erheblichen Eingriff in die Bausubstanz erfordern und langfristige Veränderungen mit sich bringen. Hierzu gehört beispielsweise der Austausch einer Badewanne durch eine ebenerdige Dusche sowie die Verbreiterung von Türen.

  3. Technische Hilfestellungen, die den Pflegebedürftigen unterstützen. Dies umfasst den Einbau und Umbau von Mobiliar, welches individuell an die spezifischen Anforderungen der Pflegesituation angepasst wird.

Alle möglichen Anpassungen des Wohnraumes in der Übersicht

Die Barmer hat eine Auflistung der möglichen Anpassungen den einzelnen Wohnbereichen zugeordnet – und gibt damit einen exzellenten Überblick über jene Anpassungen, die von der Pflegekasse bezuschusst werden:

Aufzug:

Briefkasten:

Treppe:

Türen, Türanschläge und Schwellen:

Ausstattungselemente:

Bewegungsfläche:

Bodenbelag:

Heizung:

Lichtschalter/Steckdosen/Heizungsventile:

Reorganisation der Wohnung:

Fenster:

Kücheneinrichtung:

Armaturen:

Besonders wichtig: diese Liste variiert und wird laufend aktualisiert. Bevor Sie Maßnahmen planen, sprechen Sie vorab immer mit Fachpersonal.

So könnte Ihre bezuschusste Wohnung in der 24 Stunden Pflege aussehen

Ein stationärer Treppenlift wird zumeist von der Pflegekasse übernommen.
Ein klassisches, barrierefreies WC. Geeignet für alle Pflegestufen.
Eine Herabsenkung der Arbeitsfläche in der Küche gehört ebenfalls zu einer möglichen Wohnraumanpassung.

So stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse

Bevor Sie mit den Umbaumaßnahmen bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen beginnen, ist es erforderlich, einen Antrag auf Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei der Pflegekasse zu stellen. Die Pflegekasse ist eng mit der jeweiligen Krankenkasse des Pflegebedürftigen verbunden, wie beispielsweise der TK, DAK, Barmer oder IKK. Erst nachdem der Antrag bewilligt wurde, erfolgt die Auszahlung der Zuschüsse. Hierfür genügt ein formloses Schreiben, in dem Sie die geplanten Umbauarbeiten beschreiben und Ihre Anliegen darlegen.

Welche Informationen sollten im Antrag enthalten sein?

Indem Sie diese Informationen im Antrag angeben, stellen Sie sicher, dass Ihr Anliegen vollständig und klar formuliert ist, was zu einer reibungslosen Bearbeitung führen kann.

Bei einigen Krankenkassen finden Sie die Formulare für den Antrag auf der jeweiligen Website.

Fazit: Wohnraumanpassung in der 24 Stunden Pflege: Ein gutes Match!

Klar ist: die Anpassung des Wohnraums für Menschen mit Pflegebedarf spielt eine entscheidende Rolle für ein selbstbestimmtes Leben. Die 24 Stunden Pflege bietet eine Möglichkeit, um im Alltag Unterstützung zu erhalten. Wohnraumanpassungen beziehen sich auf bauliche Maßnahmen, die den Wohnraum an die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen anpassen. Diese Anpassungen sind von großer Bedeutung, um Barrierefreiheit, Sicherheit und Komfort im eigenen Zuhause zu gewährleisten. Die Pflegekasse kann finanzielle Zuschüsse für Wohnraumanpassungen gewähren, wobei bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Es ist wichtig, den individuellen Bedarf zu erkennen und mit qualifizierten Fachleuten zusammenzuarbeiten, um eine professionelle Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten.

Für Ihr persönliches Anliegen kontaktieren Sie bitte die Ulmer-Pflege24 direkt unter info@ulmer-pflege24.de oder telefonisch am Hauptsitz in Schelklingen unter der Telefonnummer 07394 933458-0.

Pflegekräftevermittlung Baden Württemberg   Pflegekräftevermittlung Bayern

Verwendete Quellen:
SGB XI – Elftes Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung 

Gemeinsames Rundschreiben des GKV- Spitzenverbandes zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI

www.Barmer.de

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