Zuschüsse für die Pflege zu Hause – 24 Std. Betreuung und Seniorenbetreuung

Ihre Vorteile im Video erklärt

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Je nach Pflegegrad der zu pflegenden Person erhalten Sie auch bei der Pflege zu Hause Zuschüsse vom Staat

Da mancher selbst darüber entscheiden will, wie und von wem er gepflegt werden möchte, gibt es die Möglichkeit, Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, z. B. durch eine von der Ulmer-Pflege24 vermittelte Pflegekraft.

Die Höhe des Pflegegeldes ab 2017 bemisst sich wie folgt:

Die Versicherten können zwischen folgenden Leistungen wählen:

  • Pflegegeld bei 24 Stunden Pflege
  • Pflegesachleistung (Kosten für den ambulanten Pflegedienst)
  • Kombinationsleistung (Kombination zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung)
PflegegradPflegegeld
(24h Betreuung)
Pflegesachleistung (ambulanter PD)Tagespflege (Stationäre Pflege)
10 €0 €0 €
2316 €689 €689 €
3545 €1298 €1289 €
4728 €1612 €1612 €
5901 €1995 €1995 €

Das Pflegegeld aus der Pflegekasse steht Ihnen zu, wenn Sie eine Pflegesachleistung für 24 stunden pflege beanspruchen. Sie können also dieses Geld für die teilweise Deckung der Kosten einer osteuropäischen Pflegekraft verwenden.

Alte PflegestufePflegegeld nach PfelgestufenNeuer PflegegradPflegegeld nach Pflegegrade
Pflegestufe 0 (+eingeschränkte Alltagskompetenz)123 €Pflegegrad 2

316 €

 

Pflegestufe 1244 €Pflegegrad 2316 €
Pflegestufe 1 (+eingeschränkte Alltagskompetenz)316 €Pflegegrad 3545 €
Pflegestufe 2458 €Pflegegrad 3545 €
Pflegestufe 2 (+eingeschränkte Alltagskompetenz)545 €Pflegegrad 4728 €
Pflegestufe 3728 €Pflegegrad 4728 €
Pflegestufe 3 (+eingeschränkte Alltagskompetenz)728 €Pflegegrad 5901 €
Härtefälle (keine Bewegung der Gliedmaßen möglich)728 €Pflegegrad 5901 €

Zusätzlich gibt es abhängig vom Pflegegrad Leistungen für

  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege
  • Tages- und Nachtpflege
  • Vollstationäre Pflege

sowie

  • einen pauschalen Entlastungsbetrag von 125,- Euro für alle Pflegegrade. Dieser Betrag kann ebenso für die teilweise Deckung der Kosten einer osteuropäischen Pflegekraft verwendet werden.
PflegegradKurzzeitpflege
(4 Wochen pro Jahr)
Verhinderungspflege
(6 Wochen pro Jahr)
11612 €1612 €
21612 €1612 €
31612 €1612 €
41612 €1612 €
51612 €1612 €

Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson die Pflege vorübergehend nicht ausführen kann, z.B. bei Urlaub, Krankheit oder Kuraufenthalten.

Die Verhinderungspflege ist bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr möglich. Außerdem können bis zu 50% des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (bis zu 806€) künftig zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Dies bedeutet, dass sich der Zuschuss auf bis zu € 2.418 jährlich erhöht. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass die Pflegeperson von der Verhinderung den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate gepflegt hat. Ebenso darf die Ersatzkraft nicht mit dem Pflegebedürftigen verwandt sein.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Bundesgesundheitsministerium: http://www.bmg.bund.de

Andrea Baumann erklärt im Video:

Wir helfen Ihnen in 4 einfachen Schritten zur Pflegekraft!

Was bedeutet 24 Stunden Pflege?

24-Stunden-Pflege“ oder „24-Stunden-Betreuung“ ist eine Betreuungskraft, die in derselben Wohnung oder im selben Haus wie die pflegebedürftige Person lebt. Sie ist also 24 Stunden vor Ort. Nur so ist eine umfassende Betreuung wie in einem Pflegeheim möglich. In der Regel kommen für eine 24-Std.-Pflege spezielle Pflegekräfte beziehungsweise Betreuungskräfte zum Einsatz.

Oft stellt eine solche Ganztagspflege die einzige Alternative zu einem Aufenthalt in einem Pflegeheim/Altenheim dar.

Die Vorteile für Sie:

Das Modell der 24-Stunden-Pflege wird immer populärer in der Seniorenbetreuung. Kein Wunder, schließlich bietet es viele Vorteile:

Wichtig!

Wichtig: „24-Stunden-Betreuung“ heißt nicht, dass die Betreuungskraft 24 Stunden arbeiten muss. Selbstverständlich hat sie ebenso ein Anrecht auf Pausen wie auf Nachtruhe. Allerdings besteht während dieser Zeiten Rufbereitschaft. Damit ist bei einem Notfall immer schnelle Hilfe gewährleistet – auch mitten in der Nacht.

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Was kostet eine 24 Stunden Pflegekraft?

Abhängig vom Pflegegrad stehen Angehörigen und Pflegebedürftigen Zuschüsse zu: Im Durchschnitt können Sie von Kosten zwischen etwa 1950 und 2500 Euro plus einer einmaligen Gebühr ausgehen. Dabei müssen Sie die Kosten für eine 24h-Pflege nicht alleine tragen. Der Staat hilft mit.

Kostenrechner

Ermitteln Sie mit unserem Kostenrechner ihre persönlichen Kosten & Zuschüsse!

Deutsch Grundkenntnisse

2.149 ab/monatlich
  • Pflegekraft mit Basis-Wortschatz
  • Sozial & Krankenversichert
  • Ersatz bei Ausfall einer Pflegekraft
  • Rechtskonforme Vertragsgestaltung
  • 24-Stunden-Notfallhilfe

Gute / Sehr gute Deutschkenntnisse

2.599 ab/monatlich
  • Pflegekraft spricht gut bzw. fließend Deutsch
  • Sozial & Krankenversichert
  • Ersatz bei Ausfall einer Pflegekraft
  • Rechtskonforme Vertragsgestaltung
  • 24-Stunden-Notfallhilfe

Mittlere Deutschkenntnisse

2.399 ab/monatlich
  • Pflegekraft mit erweitertem Wortschatz
  • Sozial & Krankenversichert
  • Ersatz bei Ausfall einer Pflegekraft
  • Rechtskonforme Vertragsgestaltung
  • 24-Stunden-Notfallhilfe

FAQ

Eine Übersicht unserer Preise finden Sie hier. Probieren Sie auch unseren Kostenrechner

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine 24-Stunden-Pflege über die Pflege- bzw. Krankenkasse abzurechnen.

Macht eine private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die Ersatzpflege. Dieser Anspruch besteht ebenfalls, wenn die Ersatzpflege durch eine von uns vermittelte Pflegehilfe aus Osteuropa durchgeführt wird. Die durch uns vermittelten Pflegehilfen erfüllen die notwendigen Voraussetzungen. Ab dem 1. Januar 2015 ist eine Ersatzpflege von bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr möglich. Das sind derzeit 1612. Euro Außerdem können bis zu 50 % des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro) künftig zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Dies bedeutet, dass sich der Zuschuss auf bis zu 2.418 Euro jährlich erhöht.

 

Ein ausländischer Pflegedienst kann seine Dienstleistungen in Deutschland nicht mit der Pflege-/Krankenkasse abrechnen. Diese Betreuungsleistungen müssen abzüglich der oben genannten Zuschüsse zur Verhinderungspflege privat vom Patienten bezahlt werden. Bei Einstufung in einen Pflegegrad kann jedoch die Geldleistung für sogenannte „selbst beschaffte Pflegehilfen“ in Anspruch genommen werden. 

Diese Leistungen betragen derzeit monatlich

  • 316 Euro im Pflegegrad 2
  • 545 Euro im Pflegegrad 3
  • 728 Euro im Pflegegrad 4
  • 901 Euro im Pflegegrad 5

Zusätzlich zu den aufgeführten Leistungen steht allen Pflegebedürftigen ein Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat zur Verfügung.

Eine 24-Stunden-Pflegekraft wohnt zusammen mit der zu pflegenden Person in einem Haushalt. Sie übernimmt Aufgaben, die im täglichen Leben anfallen:

  • Erledigung des Haushaltes (Kochen, Waschen, Putzen)
  • Einkaufen
  • Hilfe beim An- und Ausziehen
  • Hilfe bei der täglichen Körperpflege
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Hilfe beim Toilettengang beziehungsweise bei der Inkontinenzversorgung
  • Rufbereitschaft während der Nacht
  • Begleitung zu Ärzten, Therapeuten und Behörden
  • Förderung des geistigen und körperlichen Zustandes durch tägliche Spaziergänge, leichte Übungen nach Anleitung der Therapeuten und Ärzte sowie gemeinsame Spiele

 

Tätigkeiten, die in den medizinischen Bereich fallen, sind Aufgabe von speziell geschultem Personal und dürfen von der Pflegehilfe bei einer 24-Stunden-Betreuung nicht durchgeführt werden. Das Setzen von Spritzen und Wechseln von Verbänden beispielsweise muss ein deutscher Pflegedienst oder Arzt übernehmen. 

Bei der Ulmer-Pflege24 sind Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist folgendermaßen geregelt:

 

  • Es gibt keine festen Vertragslaufzeiten.
  • Die Kündigungsfrist für die 24-Stunden-Pflege beträgt 14 Tage und die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Bitte stellen Sie Folgendes für die 24-Std.-Pflegerin bereit:

  • ein eigenes möbliertes Zimmer für die Pflegekraft
  • Mitbenutzung des Badezimmers
  • Verpflegung
  • Internetzugang, um mit der Familie im Heimatland Kontakt zu halten

Wir möchten nicht nur Sie zu 100 % zufrieden stellen, sondern auch für die 24-Stunden-Pflege ein möglichst angenehmes Arbeitsumfeld zu schaffen. Davon profitieren letztendlich alle Beteiligten.

Wenige Tage nach einer gemeinsamen Bedarfsanalyse, bei der wir alle notwendigen Patientendaten erheben, erhalten Sie mehrere Personalvorschläge für die 24h-Pflege zu Hause. Gemeinsam mit Ihrer Familie und mit unserer Unterstützung können Sie dann die optimale Pflegekraft auswählen.

Ihre 24-Stunden-Pflegekraft kann in der Regel binnen 5 – 9 Arbeitstagen ab der ersten Kontaktaufnahme mit uns bei Ihnen anfangen. In dringenden Fällen können wir auch eine schnellere Abwicklung organisieren.

Für eine 24-Stunden-Pflege gilt je nach Vereinbarung eine Wochenarbeitszeit von 30, 35 oder 40 Stunden. Die täglichen Arbeitszeiten werden individuell vereinbart. Selbstverständlich ist die Betreuungskraft 24 Stunden bei Ihnen vor Ort. Allerdings kann sie nicht rund um die Uhr arbeiten und braucht entsprechende Erholungsphasen sowie 8 Stunden Nachtruhe.

Wir versuchen, gemeinsam mit Ihnen eine sorgfältige Auswahl der Pflegehilfe zu treffen. Leider kann es trotzdem sein, dass sich zwei Menschen nicht verstehen. Gerade, wenn man tagtäglich rund um die Uhr zusammen ist, ist die richtige Chemie aber entscheidend für die erfolgreiche Zusammenarbeit. Deshalb lösen wir dieses Problem schnell, flexibel und natürlich ohne Mehrkosten für Sie. Die Pflegehilfe wird wiederum nach gemeinsamer Auswahl eines geeigneten Kandidaten binnen 5 – 9 Tagen ersetzt.

An- und Abreise der 24-Stunden-Pflegekraft erfolgen mit einem eigens beauftragten Busunternehmen.

Wenn die zu betreuende Person bei einer 24-Stunden-Pflege ins Krankenhaus muss, bleibt die Pflegehilfe vor Ort. Sie kümmert sich um den Haushalt und die Wäsche, macht Einkäufe und besucht die zu pflegende Person im Krankenhaus. Bei längeren Krankenhausaufenthalten steht es Ihnen frei, die 24-Stunden-Pflege zu kündigen oder den Vertrag ruhen zu lassen.

Sollte die 24h-Pflegerin so krank sein, dass Sie ihre Arbeit nicht bewältigen kann, kümmern wir uns umgehend um Ersatz, sodass es nach Möglichkeit zu keinem Pflegeausfall kommt.

Eine Weisungsbefugnis gegenüber der Pflegekraft haben Sie nicht. Denn Sie sind der Empfänger einer Dienstleistung sowie Kunde und nicht Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber Ihrer 24-Stunden-Pflegekraft ist das mit uns kooperierende Unternehmen in Osteuropa. Die Beschäftigung aller von uns vermittelten Betreuungskräfte für die 24-Stunden-Pflege ist in Deutschland völlig legal und rechtlich abgesichert!

In der EU gilt die sogenannte „Dienstleistungsrichtlinie“, die es Unternehmen (wie zum Beispiel Pflegeunternehmen) erlaubt, im Bereich der „häuslichen Dienstleistungen und Betreuung“ entsprechende Aufträge in Deutschland anzunehmen. Dabei entsendet unser osteuropäisches Partnerunternehmen für einen vorher definierten, eingeschränkten Zeitraum eigenes, fest angestelltes Personal zu Ihnen, um den Dienstleistungsauftrag zu erfüllen. Die ausländische Sozialversicherungsbehörde stellt nach Prüfung des rechtlichen Rahmens die sogenannte A1-Bescheinigung aus. Diese bestätigt, dass die Betreuerin tatsächlich in ihrer Heimat angestellt und sozialversichert ist und alle Steuern vom dortigen Arbeitgeber abgeführt werden. Mit dieser Bescheinigung können Sie sicher sein, dass es sich bei der Beschäftigung Ihrer Pflegehilfe nicht um illegale „Schwarzarbeit“ handelt.

Die Rechnungsstellung für die 24-Stunden-Betreuung erfolgt jeweils zum Ende eines Monats durch unsere osteuropäisches Partnerunternehmen.

Seit dem 01.01.2009 können nach dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen alle haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen bis zu einer Höhe von 4.000 Euro jährlich steuerlich in Abzug gebracht werden. Angehörige, die die Kosten für die 24-Stunden-Pflege von Familienmitgliedern tragen, haben ebenfalls die Möglichkeit, einen Teil der Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. 

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass wir keine steuerliche Beratung durchführen dürfen und steuerliche Aspekte stets vom Einzelfall abhängen. Befragen Sie daher bitte Ihren Steuerberater zu Ihren persönlichen Möglichkeiten. 

Mit den Entlastungsleistungen können

abgerechnet werden.

* Nicht bezahlt werden können damit Leistungen des Pflegedienstes für die Körperpflege (An- und Auskleiden, große Toilette, kleine Toilette usw.), da dies über die Pflegesachleistungen finanziert wird.

** Personen mit einem Pflegegrad 1 erhalten keine Pflegesachleistungen. Deshalb können diese pflegebedürftigen Menschen den Entlastungsbetrag auch für Körperpflege – ausgeführt durch einen Pflegedienst – verwenden.

Quelle: https://www.pflege-durch-angehoerige.de

Ja, Sie benötigen trotz der 24-Std.-Pflegekraft einen ambulanten Pflegedienst für medizinische Maßnahmen! 

Wir empfehlen Ihnen, bestimmte Leistungen, die heute durch einen ambulanten Pflegedienst ausgeführt werden und die Sie mit der Pflege-/Krankenkasse abrechnen können, beizubehalten und auch weiter mit den bewährten örtlichen Pflegediensten zu arbeiten. Denn: Die medizinische Behandlungspflege darf in Deutschland nicht von einer osteuropäischen Pflegekraft ausgeübt werden, auch dann nicht, wenn diese dafür ausgebildet ist. Betrachten Sie die osteuropäische Pflegehilfe als Ergänzung zu bestehenden Leistungen und unter dem Gesichtspunkt, dass Ihnen oder Ihren Angehörigen der schwere Gang ins Alten- oder Pflegeheim mit seinen hohen Kosten und anderen Nachteilen erspart bleibt! Durch eine 24-Stunden-Pflege haben Sie eine kostengünstige und praktische Alternative.

Wir sehen uns auf keinen Fall als Konkurrenz für hiesige Pflegedienste – unser Service der 24h-Pflege umfasst Bereiche wie die Haushaltsführung, Unterhaltung, Beschäftigung sowie Dienstleistungen, die von diesen Einrichtungen personell wie auch finanziell nicht geleistet werden können.

Sie bekommen Ihre 24 Std. Pflegekraft über die Ulmer-Pflege24 am einfachsten, wenn Sie unserem bewährten Prozess folgen.

Die schnellste und einfachste Lösung ist ein Telefonat mit uns!

Wir sind für Sie unter folgenden Telefonnummern erreichbar:

  • 07394-933458 0

Sie möchten ein kostenloses und unverbindliches Angebot?


Bitte füllen Sie unseren Bedarfsfragebogen online aus oder schicken Sie ihn per E-Mail, Fax oder Post an uns.
Gerne führen wir im Raum Ulm und Alb-Donau Kreis persönliche Beratungsgespräche bei Ihnen zu Hause durch.

Ulmer-Pflege24 – Ihre Pflegevermittlung für Deutschland, mit regionalen Ansprechpartnern für die 24 Std. Betreuung in Baden Württemberg und Bayern.

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