Zuschüsse für die Pflege zu Hause – 24 Std. Betreuung und Seniorenbetreuung
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Zu Beginn ein paar kurze Begriffserklärungen:
Was ist Pflegegeld?
Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die von der Pflegekasse direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen wird. Die Person kann frei über die Verwendung des Pflegegeldes verfügen und gibt es in der Regel an die sie versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter. Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.
Hier können Sie mehr zu Pflegegeld in der 24 Stunden Pflege lesen
Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegekasse, die genutzt werden können, um einen ambulanten Pflegedienst zu bezahlen. Sie können eingesetzt werden, wenn sich zum Beispiel der gesundheitliche Zustand verschlechtert oder Angehörige eine Auszeit von der Pflege brauchen. In der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege wird die Hälfte des Pflegegeldes für 8 bzw. 6 Wochen weitergezahlt.
Hier können Sie mehr zu Pflegesachleistungen in der 24 Stunden Pflege lesen
Was ist Pflegeunterstützungsgeld?
Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung die dazu dient entgangenes Arbeitsentgelt während einer akuten Pflegesituation von bis zu zehn Tagen auszugleichen. Diese Leistung steht allen Arbeitnehmern zur Verfügung, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen.
Hier können Sie mehr zu Pflegeunterstützungsgeld in der 24 Stunden Pflege lesen
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche finanzielle Leistung, die unabhängig von anderen Leistungen erbracht wird und zweckgebunden ist. Er kann beispielsweise für Beratungsgespräche oder andere unterstützende Maßnahmen verwendet werden.
Hier können Sie mehr zum Entlastungsbetrag in der 24 Stunden Pflege lesen
Anpassungen des Wohnraums für 24-Stunden-Pflege
Eine effektive 24-Stunden-Pflege beginnt mit einer angepassten Wohnumgebung, die sowohl sicher als auch komfortabel für den Pflegebedürftigen ist. Von Barrierefreiheit bis hin zu speziellen Hilfsmitteln, Wohnraumanpassungen spielen eine entscheidende Rolle in der Pflege. Es ist wichtig, diese Aspekte bei der Planung der Pflege zu berücksichtigen.
Hier können Sie mehr zur Wohnraumanpassung für 24-Stunden-Pflege lesen.
Was sind Pflegegrade und wie werden sie eingeteilt?
Pflegegrade sind ein zentrales Element des deutschen Pflegesystems und dienen der Einstufung des Pflegebedarfs von pflegebedürftigen Personen. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade, die von Pflegegrad 1 (geringer Pflegebedarf) bis Pflegegrad 5 (schwerster Pflegebedarf) reichen. Die Einteilung in Pflegegrade erfolgt aufgrund einer individuellen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen unabhängigen Gutachter.
Die Pflegegrade haben direkte finanzielle Auswirkungen auf die Leistungen, die eine pflegebedürftige Person von der Pflegeversicherung erhält. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die finanziellen Leistungen, die eine Person in Form von Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder anderen unterstützenden Maßnahmen erhalten kann. Die genauen Beträge und Leistungen variieren je nach Pflegegrad und individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person.
Hier können Sie mehr zum Thema Pflegeggrade lesen.
Je nach Pflegegrad der zu pflegenden Person erhalten Sie auch bei der Pflege zu Hause Zuschüsse vom Staat
Da mancher selbst darüber entscheiden will, wie und von wem er gepflegt werden möchte, gibt es die Möglichkeit, Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, z. B. durch eine von der Ulmer-Pflege24 vermittelte Pflegekraft.
Die Höhe des Pflegegeldes ab 2017 bemisst sich wie folgt:
Die Versicherten können zwischen folgenden Leistungen wählen:
- Pflegegeld bei 24 Stunden Pflege
- Pflegesachleistung (Kosten für den ambulanten Pflegedienst)
- Kombinationsleistung (Kombination zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung)
Was Sie wissen sollten:
Pflegegrad | Pflegegeld (24h Betreuung) | Pflegesachleistung (ambulanter PD) | Tagespflege (Stationäre Pflege) |
1 | 0 € | 0 € | 0 € |
2 | 316 € | 689 € | 689 € |
3 | 545 € | 1298 € | 1289 € |
4 | 728 € | 1612 € | 1612 € |
5 | 901 € | 1995 € | 1995 € |
Das Pflegegeld aus der Pflegekasse steht Ihnen zu, wenn Sie eine Pflegesachleistung für 24 stunden pflege beanspruchen. Sie können also dieses Geld für die teilweise Deckung der Kosten einer osteuropäischen Pflegekraft verwenden.
Alte Pflegestufe | Pflegegeld nach Pfelgestufen | Neuer Pflegegrad | Pflegegeld nach Pflegegrade |
Pflegestufe 0 (+eingeschränkte Alltagskompetenz) | 123 € | Pflegegrad 2 | 316 € |
Pflegestufe 1 | 244 € | Pflegegrad 2 | 316 € |
Pflegestufe 1 (+eingeschränkte Alltagskompetenz) | 316 € | Pflegegrad 3 | 545 € |
Pflegestufe 2 | 458 € | Pflegegrad 3 | 545 € |
Pflegestufe 2 (+eingeschränkte Alltagskompetenz) | 545 € | Pflegegrad 4 | 728 € |
Pflegestufe 3 | 728 € | Pflegegrad 4 | 728 € |
Pflegestufe 3 (+eingeschränkte Alltagskompetenz) | 728 € | Pflegegrad 5 | 901 € |
Härtefälle (keine Bewegung der Gliedmaßen möglich) | 728 € | Pflegegrad 5 | 901 € |
Zusätzlich gibt es abhängig vom Pflegegrad Leistungen für
- Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- Tages- und Nachtpflege
- Vollstationäre Pflege
sowie
- einen pauschalen Entlastungsbetrag von 125,- Euro für alle Pflegegrade. Dieser Betrag kann ebenso für die teilweise Deckung der Kosten einer osteuropäischen Pflegekraft verwendet werden.
Pflegegrad | Kurzzeitpflege (4 Wochen pro Jahr) | Verhinderungspflege (6 Wochen pro Jahr) |
1 | 1612 € | 1612 € |
2 | 1612 € | 1612 € |
3 | 1612 € | 1612 € |
4 | 1612 € | 1612 € |
5 | 1612 € | 1612 € |
Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson die Pflege vorübergehend nicht ausführen kann, z.B. bei Urlaub, Krankheit oder Kuraufenthalten.
Die Verhinderungspflege ist bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr möglich. Außerdem können bis zu 50% des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (bis zu 806€) künftig zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Dies bedeutet, dass sich der Zuschuss auf bis zu € 2.418 jährlich erhöht. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass die Pflegeperson von der Verhinderung den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate gepflegt hat. Ebenso darf die Ersatzkraft nicht mit dem Pflegebedürftigen verwandt sein.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Bundesgesundheitsministerium: http://www.bmg.bund.de
Wie beantrage ich die Pflegeleistungen?
Die Beantragung von Pflegeleistungen ist ein wichtiger Schritt, um finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen zu erhalten.
Der Prozess kann jedoch komplex und verwirrend sein.
Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen rund um die 24 Stunden Pflege im eigenen Heim!
Im Folgenden finden Sie eine ausführliche Erläuterung und Tipps und Tricks für das Jahr 2023:
Antragsprozess und notwendige Unterlagen:
Beginnen Sie frühzeitig mit der Vorbereitung, um genügend Zeit für die Sammlung aller erforderlichen Unterlagen und Informationen zu haben.
Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Pflegekasse in Verbindung und besprechen Sie den Antragsprozess sowie die notwendigen Unterlagen. In der Regel benötigen Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen, einen ärztlichen Befundbericht, eine detaillierte Beschreibung der Pflegesituation sowie eventuell vorhandene Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen.
Füllen Sie den Antrag sorgfältig aus und achten Sie darauf, alle Fragen vollständig und korrekt zu beantworten. Achten Sie darauf, den Antrag rechtzeitig einzureichen, um Verzögerungen oder den Verlust von Leistungen zu vermeiden.
Zuständige Behörden und Institutionen:
Die zuständige Pflegekasse ist in der Regel bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen angesiedelt. Wenden Sie sich zunächst an diese Stelle, um Informationen und Hilfe bei der Beantragung von Pflegeleistungen zu erhalten.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder ein anderer unabhängiger Gutachter ist für die Begutachtung und Einstufung des Pflegebedarfs zuständig. Diese Institution wird von der Pflegekasse beauftragt, um den Pflegegrad des Pflegebedürftigen zu ermitteln.
Widerspruchsverfahren und Rechtsmittel:
Wenn Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Begründen Sie Ihren Widerspruch und legen Sie gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen oder Informationen vor, die Ihre Argumentation stützen.
Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Widerspruchsbescheids Klage beim Sozialgericht einreichen. Eine anwaltliche Vertretung ist in der ersten Instanz nicht zwingend erforderlich, kann aber hilfreich sein, um Ihre Chancen auf Erfolg zu erhöhen.
Informieren Sie sich über aktuelle Gesetzesänderungen und Entscheidungen im Bereich der Pflegeleistungen, um über Ihre Rechte und Möglichkeiten im Widerspruchs- und Klageverfahren auf dem Laufenden zu bleiben.
Was zahlt die Krankenkasse bei einer 24 Stunden Pflege?
Sachdienstleistungen für den Einsatz ambulanter Pflegedienste gemäß der Höchstsatzregelung des jeweiligen Pflegegrades:
Sachdienstleistungen werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Es besteht auch Möglichkeit einer Kombinationsleistung von Pflegegeld und Sachleistung. Dabei gilt: Wenn die maximale Zuschusshöhe bei Sachleistungen nicht ausgeschöpft wird, erfolgt anteilig eine Pflegegeldzahlung.
Beispiel für Pflegegrad 3 und 1.000 Euro Sachleistung:
Pflegekosten: 1.000 Euro, Pflegegrad: 3
Maximaler monatlicher Zuschuss der Pflegekassenleistung: 1.298 Euro
Monatlich in Anspruch genommene Pflegekassenleistung: 1.000 Euro
1000 Euro entsprechen 77,04 Prozent der Zuschussobergrenze
Verbleibender Anspruch auf Pflegegeld: 22,96 Prozent
Höhe des Pflegegeldes Pflegegrad 3: 545 Euro
Es besteht daher ein verbleibender Pflegegeldanspruch von 125,12 Euro
Maßnahme der Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege kann dazu dienen, eine Unterbrechung der Pflege in der eigenen Wohnung zu verhindern. Pflegende Angehörige sind oftmals von der erheblichen Last der Aufgabe überfordert und benötigen eine „Auszeit“ in Form von Urlaub, Kur oder durch Erkrankung. Als Voraussetzung muss die bisherige private Pflegekraft die Pflege zu Hause mindestens für die Dauer von sechs Monaten durchgeführt haben. Bei der Notwendigkeit weitere Ersatzpflegen zur Erhaltung der fortgeführten Pflege zu Hause erfolgt keine weitere Überprüfung der Vorversicherungszeit. Die Verhinderungspflege kann durch nahe Angehörige, ambulante Pflegedienste, Kurzzeitpflege oder teilstationäre Tages- oder Nachtpflege erfolgen. Für einen Ersatz der bisherigen Pflegeperson bezuschusst die Pflegekasse die Kosten bis zur gesetzlich festgelegten Höchstsatzregelung für eine Zeitdauer von höchstens sechs Wochen. Je nach Verhinderungsumfang der Pflegeperson im Einzelfall kann eine Vertretung auch tage- oder stundenweise notwendig werden. Bei einer erforderlichen stundenweisen Vertretung für einen Zeitraum von unter acht Stunden erfolgt keine Anrechnung auf die zeitliche Obergrenze von 42 Tagen.
Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalten oder in vorübergehenden Krisensituationen
Als vorübergehendes Instrument zur Aufrechterhaltung einer Pflege zu Hause dient auch die Kurzzeitpflege. Durch nicht vorhersehbare, krisenhafte Entwicklungen des Pflege- und Betreuungsprozesses können vorübergehende Alternativen zur Pflege zu Hause notwendig werden. Dieser Bedarf kann beispielsweise durch eine Übergangszeit im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt entstehen. Ein Krankenhausaufenthalt ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich, die Fortsetzung der Pflege zu Hause aber noch nicht möglich. Reicht eine teilstationäre Pflege nicht aus, kommt vorübergehend eine Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung infrage. Diese rund um die Uhr Seniorenbetreuung soll die Möglichkeit schaffen, die Fortführung der Pflege zu Hause bedarfsgerecht zu organisieren. Wurde im Kalenderjahr noch keine Ersatzpflege beansprucht, kann bei der Kurzzeitpflege unter Anrechnung auf die Ersatzpflege eine Verdoppelung der zeitlichen und finanziellen Begrenzung erfolgen.
Teilstationäre Tagespflege zur Unterstützung einer möglichst langen häuslichen Pflege:
Im Unterschied zur Kurzzeitpflege stellt die Tagespflege eine Betreuungsform dar, bei dem die Pflegebedürftigen ausschließlich während des Tages betreut werden. Pflegebedürftige Menschen mit noch nicht allzu starken Einschränkungen sollen dabei unterstützt werden, möglichst selbstständig ihren Alltag zu gestalten. Dadurch soll für den Pflegebedürftigen der Verbleib in der eigenen Wohnung so lange wie möglich erhalten bleiben. Zur geeigneten Pflege und Versorgung stellt die Tagespflege eine passende Ergänzung zur Pflege in der eigenen Wohnung dar. Dadurch werden pflegende Angehörige entlastet.
Pflegekurse für Angehörige für eine geeignete Ausübung der Pflege
Gemäß § 45 SGB XI hat jeder pflegende Angehörige oder ehrenamtlicher Pfleger Anspruch auf kostenlose Pflegekurse. Die Kosten hierfür übernimmt in vollem Umfang die Pflegeversicherung. In speziellen Kursen werden den Teilnehmern die Grundlagen des Pflegeaufgabe vermittelt. Außerdem besteht die wertvolle Möglichkeit, mit anderen pflegenden Angehörigen einen praxisnahen Informationsaustausch über die Maßnahmen der Pflege zu Hause (24 h Pflege) durchzuführen.
Wohnumfeldverbesserungen zur Optimierung der häuslichen Pflege
Gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI kann ein maximaler Zuschuss pro pflegebedürftige Person in Höhe von 4000 Euro für Maßnahmen gezahlt werden, die als Wohnumfeldverbesserung die Pflege zu Hause ermöglichen oder deutlich erleichtern. Dazu zählen bauliche Maßnahmen wie ein barrierefreies Badezimmer, der Einbau eines Treppenlifts oder technische Hilfen im Haushalt. Dabei spielt es für die Höhe der antragungspflichtigen Bezuschussung keine Rolle, ob ein Treppenlift neu oder gebraucht erworben wird.
Landespflegegeld in Bayern
Die Auszahlung erfolgt im Jahr der Antragstellung nach Erlass des Bewilligungsbescheids, für die folgenden Pflegegeldjahre beginnen die Auszahlungen immer im Oktober.
Anspruchsvoraussetzungen
Wer bekommt das Landespflegegeld?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher
mit Hauptwohnsitz in Bayern
die einen entsprechenden Antrag stellen
Wie hoch ist das Landespflegegeld? Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.
Quelle: lfp.bayern.de/landespflegegeld/
Steuerliche Ermäßigungen
Des Weiteren können die Kosten einer 24h Betreuung als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Da hierbei eine Einzelfallbewertung unter Einbeziehung des jeweiligen Einkommens erfolgt, sollte die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch genommen werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Pflegekosten steuerlich geltend zu machen.
Drei gängige Möglichkeiten sind:
a) Außergewöhnliche Belastungen: Pflegekosten können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angegeben werden. Dazu zählen beispielsweise Kosten für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes oder die Unterbringung in einem Pflegeheim oder eine 24h Pflegekraft. Die steuerliche Absetzbarkeit dieser Kosten ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie zum Beispiel das Überschreiten einer individuellen zumutbaren Belastungsgrenze.
b) Zum Jahresende können im Rahmen der Steuererklärung Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Bis zu 20 Prozent von 20.000 Euro, also 4.000 Euro, sind steuerlich absetzbar. Dazu zählen auch Pflegeleistungen wie die 24 Stunden Pflege Betreuung.
c) Handwerkerleistungen: Kosten für handwerkliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Pflege, wie beispielsweise Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit, können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. Auch hier beträgt der abzugsfähige Anteil bis zu 20% der Kosten, maximal jedoch 6.000 Euro pro Jahr [3].
Zusammenfassend ist es wichtig, sich mit den steuerlichen Aspekten und der Absetzbarkeit von Pflegekosten auseinanderzusetzen, um die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und deren Angehörige zu reduzieren.
Die steuerliche Absetzbarkeit wird je nach Einzelfall bewertet. Daher empfiehlt es sich professionelle Hilfe von einem Steuerberater einzuholen.
Was bedeutet 24 Stunden Pflege?
24-Stunden-Pflege“ oder „24-Stunden-Betreuung“ ist eine Betreuungskraft, die in derselben Wohnung oder im selben Haus wie die pflegebedürftige Person lebt. Sie ist also 24 Stunden vor Ort. Nur so ist eine umfassende Betreuung wie in einem Pflegeheim möglich. In der Regel kommen für eine 24-Std.-Pflege spezielle Pflegekräfte beziehungsweise Betreuungskräfte zum Einsatz.
Oft stellt eine solche Ganztagspflege die einzige Alternative zu einem Aufenthalt in einem Pflegeheim/Altenheim dar.
Die Vorteile für Sie:
Das Modell der 24-Stunden-Pflege wird immer populärer in der Seniorenbetreuung. Kein Wunder, schließlich bietet es viele Vorteile:
- Pflegebedürftige Menschen erhalten rund um die Uhr professionelle Betreuung
- Bei einem Notfall ist immer eine Person vor Ort
- 24-Stunden-Pflege durch erfahrene Pflegekräfte ist bezahlbar
- Gemeinsame Freizeitaktivitäten beugen Einsamkeit im Alter vor und erhöhen die Lebensqualität
- Sie als Angehörige werden entlastet und wissen die pflegebedürftige Person in guten Händen
Wichtig!
Wichtig: „24-Stunden-Betreuung“ heißt nicht, dass die Betreuungskraft 24 Stunden arbeiten muss. Selbstverständlich hat sie ebenso ein Anrecht auf Pausen wie auf Nachtruhe. Allerdings besteht während dieser Zeiten Rufbereitschaft. Damit ist bei einem Notfall immer schnelle Hilfe gewährleistet – auch mitten in der Nacht.
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Was kostet eine 24 Stunden Pflegekraft?
Abhängig vom Pflegegrad stehen Angehörigen und Pflegebedürftigen Zuschüsse zu: Im Durchschnitt können Sie von Kosten zwischen etwa 1950 und 2500 Euro plus einer einmaligen Gebühr ausgehen. Dabei müssen Sie die Kosten für eine 24h-Pflege nicht alleine tragen. Der Staat hilft mit.
Kostenrechner
Ermitteln Sie mit unserem Kostenrechner ihre persönlichen Kosten & Zuschüsse!
Deutsch Grundkenntnisse
-
Pflegekraft mit Basis-Wortschatz
-
Sozial & Krankenversichert
-
Ersatz bei Ausfall einer Pflegekraft
-
Rechtskonforme Vertragsgestaltung
-
24-Stunden-Notfallhilfe
Gute / Sehr gute Deutschkenntnisse
-
Pflegekraft spricht gut bzw. fließend Deutsch
-
Sozial & Krankenversichert
-
Ersatz bei Ausfall einer Pflegekraft
-
Rechtskonforme Vertragsgestaltung
-
24-Stunden-Notfallhilfe
Mittlere Deutschkenntnisse
-
Pflegekraft mit erweitertem Wortschatz
-
Sozial & Krankenversichert
-
Ersatz bei Ausfall einer Pflegekraft
-
Rechtskonforme Vertragsgestaltung
-
24-Stunden-Notfallhilfe
FAQ
Wie teuer ist eine 24-Stunden-Pflege?
Eine Übersicht unserer Preise finden Sie hier. Probieren Sie auch unseren Kostenrechner.
Kann ich die Kosten einer 24-Stunden-Pflege über die Pflege- bzw. Krankenkasse abzurechnen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine 24-Stunden-Pflege über die Pflege- bzw. Krankenkasse abzurechnen.
Macht eine private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die Ersatzpflege. Dieser Anspruch besteht ebenfalls, wenn die Ersatzpflege durch eine von uns vermittelte Pflegehilfe aus Osteuropa durchgeführt wird. Die durch uns vermittelten Pflegehilfen erfüllen die notwendigen Voraussetzungen. Ab dem 1. Januar 2015 ist eine Ersatzpflege von bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr möglich. Das sind derzeit 1612. Euro Außerdem können bis zu 50 % des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro) künftig zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Dies bedeutet, dass sich der Zuschuss auf bis zu 2.418 Euro jährlich erhöht.
Ein ausländischer Pflegedienst kann seine Dienstleistungen in Deutschland nicht mit der Pflege-/Krankenkasse abrechnen. Diese Betreuungsleistungen müssen abzüglich der oben genannten Zuschüsse zur Verhinderungspflege privat vom Patienten bezahlt werden. Bei Einstufung in einen Pflegegrad kann jedoch die Geldleistung für sogenannte „selbst beschaffte Pflegehilfen“ in Anspruch genommen werden.
Diese Leistungen betragen derzeit monatlich
- 316 Euro im Pflegegrad 2
- 545 Euro im Pflegegrad 3
- 728 Euro im Pflegegrad 4
- 901 Euro im Pflegegrad 5
Zusätzlich zu den aufgeführten Leistungen steht allen Pflegebedürftigen ein Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat zur Verfügung.
Welche Leistungen beinhaltet eine 24-Stunden-Pflege?
Eine 24-Stunden-Pflegekraft wohnt zusammen mit der zu pflegenden Person in einem Haushalt. Sie übernimmt Aufgaben, die im täglichen Leben anfallen:
- Erledigung des Haushaltes (Kochen, Waschen, Putzen)
- Einkaufen
- Hilfe beim An- und Ausziehen
- Hilfe bei der täglichen Körperpflege
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfe beim Toilettengang beziehungsweise bei der Inkontinenzversorgung
- Rufbereitschaft während der Nacht
- Begleitung zu Ärzten, Therapeuten und Behörden
- Förderung des geistigen und körperlichen Zustandes durch tägliche Spaziergänge, leichte Übungen nach Anleitung der Therapeuten und Ärzte sowie gemeinsame Spiele
Tätigkeiten, die in den medizinischen Bereich fallen, sind Aufgabe von speziell geschultem Personal und dürfen von der Pflegehilfe bei einer 24-Stunden-Betreuung nicht durchgeführt werden. Das Setzen von Spritzen und Wechseln von Verbänden beispielsweise muss ein deutscher Pflegedienst oder Arzt übernehmen.
Wie sind Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist bei einer 24-Std-Pflege geregelt?
Bei der Ulmer-Pflege24 sind Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist folgendermaßen geregelt:
- Es gibt keine festen Vertragslaufzeiten.
- Die Kündigungsfrist für die 24-Stunden-Pflege beträgt 14 Tage und die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Was muss ich für die 24-Std.-Pflege bereitstellen?
Bitte stellen Sie Folgendes für die 24-Std.-Pflegerin bereit:
- ein eigenes möbliertes Zimmer für die Pflegekraft
- Mitbenutzung des Badezimmers
- Verpflegung
- Internetzugang, um mit der Familie im Heimatland Kontakt zu halten
Wir möchten nicht nur Sie zu 100 % zufrieden stellen, sondern auch für die 24-Stunden-Pflege ein möglichst angenehmes Arbeitsumfeld zu schaffen. Davon profitieren letztendlich alle Beteiligten.
Welche Auswahlmöglichkeiten habe ich bei einer 24-Stunden Pflege?
Wenige Tage nach einer gemeinsamen Bedarfsanalyse, bei der wir alle notwendigen Patientendaten erheben, erhalten Sie mehrere Personalvorschläge für die 24h-Pflege zu Hause. Gemeinsam mit Ihrer Familie und mit unserer Unterstützung können Sie dann die optimale Pflegekraft auswählen.
Wie schnell bekommt man eine 24-Stunden-Pflege?
Ihre 24-Stunden-Pflegekraft kann in der Regel binnen 5 – 9 Arbeitstagen ab der ersten Kontaktaufnahme mit uns bei Ihnen anfangen. In dringenden Fällen können wir auch eine schnellere Abwicklung organisieren.
Wie sind die Arbeitszeiten im Rahmen einer 24h-Pflege geregelt?
Für eine 24-Stunden-Pflege gilt je nach Vereinbarung eine Wochenarbeitszeit von 30, 35 oder 40 Stunden. Die täglichen Arbeitszeiten werden individuell vereinbart. Selbstverständlich ist die Betreuungskraft 24 Stunden bei Ihnen vor Ort. Allerdings kann sie nicht rund um die Uhr arbeiten und braucht entsprechende Erholungsphasen sowie 8 Stunden Nachtruhe.
Was wenn die pflegebedürftige Person und die Betreuungskraft nicht miteinander auskommen?
Wir versuchen, gemeinsam mit Ihnen eine sorgfältige Auswahl der Pflegehilfe zu treffen. Leider kann es trotzdem sein, dass sich zwei Menschen nicht verstehen. Gerade, wenn man tagtäglich rund um die Uhr zusammen ist, ist die richtige Chemie aber entscheidend für die erfolgreiche Zusammenarbeit. Deshalb lösen wir dieses Problem schnell, flexibel und natürlich ohne Mehrkosten für Sie. Die Pflegehilfe wird wiederum nach gemeinsamer Auswahl eines geeigneten Kandidaten binnen 5 – 9 Tagen ersetzt.
Wie sind An- und Abreise bei einer 24-Stunden-Pflege geregelt?
An- und Abreise der 24-Stunden-Pflegekraft erfolgen mit einem eigens beauftragten Busunternehmen.
Was passiert, wenn die zu betreuende Person ins Krankenhaus muss?
Wenn die zu betreuende Person bei einer 24-Stunden-Pflege ins Krankenhaus muss, bleibt die Pflegehilfe vor Ort. Sie kümmert sich um den Haushalt und die Wäsche, macht Einkäufe und besucht die zu pflegende Person im Krankenhaus. Bei längeren Krankenhausaufenthalten steht es Ihnen frei, die 24-Stunden-Pflege zu kündigen oder den Vertrag ruhen zu lassen.
Was passiert, wenn die 24h-Pflegerin krank wird?
Sollte die 24h-Pflegerin so krank sein, dass Sie ihre Arbeit nicht bewältigen kann, kümmern wir uns umgehend um Ersatz, sodass es nach Möglichkeit zu keinem Pflegeausfall kommt.
Habe ich Weisungsbefugnis bei einer 24-Stunden-Pflege?
Eine Weisungsbefugnis gegenüber der Pflegekraft haben Sie nicht. Denn Sie sind der Empfänger einer Dienstleistung sowie Kunde und nicht Arbeitgeber.
Wer ist der Arbeitgeber bei einer 24-Stunden-Pflege? Ist die Beschäftigung in Deutschland legal?
Der Arbeitgeber Ihrer 24-Stunden-Pflegekraft ist das mit uns kooperierende Unternehmen in Osteuropa. Die Beschäftigung aller von uns vermittelten Betreuungskräfte für die 24-Stunden-Pflege ist in Deutschland völlig legal und rechtlich abgesichert!
In der EU gilt die sogenannte „Dienstleistungsrichtlinie“, die es Unternehmen (wie zum Beispiel Pflegeunternehmen) erlaubt, im Bereich der „häuslichen Dienstleistungen und Betreuung“ entsprechende Aufträge in Deutschland anzunehmen. Dabei entsendet unser osteuropäisches Partnerunternehmen für einen vorher definierten, eingeschränkten Zeitraum eigenes, fest angestelltes Personal zu Ihnen, um den Dienstleistungsauftrag zu erfüllen. Die ausländische Sozialversicherungsbehörde stellt nach Prüfung des rechtlichen Rahmens die sogenannte A1-Bescheinigung aus. Diese bestätigt, dass die Betreuerin tatsächlich in ihrer Heimat angestellt und sozialversichert ist und alle Steuern vom dortigen Arbeitgeber abgeführt werden. Mit dieser Bescheinigung können Sie sicher sein, dass es sich bei der Beschäftigung Ihrer Pflegehilfe nicht um illegale „Schwarzarbeit“ handelt.
Wie und wann erfolgt die Rechnungsstellung für die 24-Std.-Pflege?
Die Rechnungsstellung für die 24-Stunden-Betreuung erfolgt jeweils zum Ende eines Monats durch unsere osteuropäisches Partnerunternehmen.
Kann ich die Kosten einer 24-Std.-Pflege steuerlich geltend machen?
Seit dem 01.01.2009 können nach dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen alle haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen bis zu einer Höhe von 4.000 Euro jährlich steuerlich in Abzug gebracht werden. Angehörige, die die Kosten für die 24-Stunden-Pflege von Familienmitgliedern tragen, haben ebenfalls die Möglichkeit, einen Teil der Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass wir keine steuerliche Beratung durchführen dürfen und steuerliche Aspekte stets vom Einzelfall abhängen. Befragen Sie daher bitte Ihren Steuerberater zu Ihren persönlichen Möglichkeiten.
Welche Voraussetzungen bestehen für den Erhalt des Entlastungsbetrages (125 Euro/Monat)?
Mit den Entlastungsleistungen können
- teilstationäre Tagespflege oder Nachtpflege,
- Kurzzeitpflege,
- Leistungen für den ambulanten Pflegedienst im Bereich der Selbstversorgung für Personen in den Pflegegraden 2 – 5 *,
- Leistungen für Pflegedienste im Bereich der Körperpflege für Personen mit dem Pflegegrad 1 **
- sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI (niedrigschwellige Entlastungsleistungen / niedrigschwellige Angebote)
abgerechnet werden.
* Nicht bezahlt werden können damit Leistungen des Pflegedienstes für die Körperpflege (An- und Auskleiden, große Toilette, kleine Toilette usw.), da dies über die Pflegesachleistungen finanziert wird.
** Personen mit einem Pflegegrad 1 erhalten keine Pflegesachleistungen. Deshalb können diese pflegebedürftigen Menschen den Entlastungsbetrag auch für Körperpflege – ausgeführt durch einen Pflegedienst – verwenden.
Quelle: https://www.pflege-durch-angehoerige.de
Braucht man trotz 24-Std.-Pflege noch einen Pflegedienst?
Ja, Sie benötigen trotz der 24-Std.-Pflegekraft einen ambulanten Pflegedienst für medizinische Maßnahmen!
Wir empfehlen Ihnen, bestimmte Leistungen, die heute durch einen ambulanten Pflegedienst ausgeführt werden und die Sie mit der Pflege-/Krankenkasse abrechnen können, beizubehalten und auch weiter mit den bewährten örtlichen Pflegediensten zu arbeiten. Denn: Die medizinische Behandlungspflege darf in Deutschland nicht von einer osteuropäischen Pflegekraft ausgeübt werden, auch dann nicht, wenn diese dafür ausgebildet ist. Betrachten Sie die osteuropäische Pflegehilfe als Ergänzung zu bestehenden Leistungen und unter dem Gesichtspunkt, dass Ihnen oder Ihren Angehörigen der schwere Gang ins Alten- oder Pflegeheim mit seinen hohen Kosten und anderen Nachteilen erspart bleibt! Durch eine 24-Stunden-Pflege haben Sie eine kostengünstige und praktische Alternative.
Wir sehen uns auf keinen Fall als Konkurrenz für hiesige Pflegedienste – unser Service der 24h-Pflege umfasst Bereiche wie die Haushaltsführung, Unterhaltung, Beschäftigung sowie Dienstleistungen, die von diesen Einrichtungen personell wie auch finanziell nicht geleistet werden können.
Wie bekomme ich meine 24-Std.-Pflegekraft durch die Ulmer-Pflege24?
Sie bekommen Ihre 24 Std. Pflegekraft über die Ulmer-Pflege24 am einfachsten, wenn Sie unserem bewährten Prozess folgen.
Die schnellste und einfachste Lösung ist ein Telefonat mit uns!
Wir sind für Sie unter folgenden Telefonnummern erreichbar:
- 07394-933458 0
Sie möchten ein kostenloses und unverbindliches Angebot?
Bitte füllen Sie unseren Bedarfsfragebogen online aus oder schicken Sie ihn per E-Mail, Fax oder Post an uns.
Gerne führen wir im Raum Ulm und Alb-Donau Kreis persönliche Beratungsgespräche bei Ihnen zu Hause durch.
Ulmer-Pflege24 – Ihre Pflegevermittlung für Deutschland, mit regionalen Ansprechpartnern für die 24 Std. Betreuung in Baden Württemberg und Bayern.